2023.SIDGS.155
Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Erdbeben in der Türkei und Syrien
15. Februar 2023Deutsch4 min
Source be.ch
Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Erdbeben in der Türkei und Syrien
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 150/2023 Datum RR-Sitzung: 15. Februar 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.155 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Erdbeben in der Türkei und Syrien
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
Es war der 6. Februar 2023 kurz nach 4 Uhr morgens, als die Erde zu beben begann. Zwei Erd- beben mit Stärke von 7,8 und 6,3 erschütterten die syrisch-türkische Grenzregion. Die Folgen sind verheerend: Zehntausende Tote, unglaubliche Verwüstungen und unzählige Menschen, die lebendig unter eingestürzten Gebäuden begraben wurden. Überlebende müssen nicht nur mit einer überwältigenden Trauer über den Verlust ihrer Angehörigen und ihres Zuhauses umgehen, es bleibt wegen der eisigen Temperaturen und der schlechten Versorgungslage ein Kampf ums Überleben. Zehntausende Menschen in beiden Ländern müssen die Nächte bei Minustemperaturen draussen verbringen, vielerorts ist der Strom ausgefallen und oft es gibt weder Lebensmittel noch Benzin zu kaufen.
Allein in der Türkei ist das betroffene Gebiet grösser als die Schweiz, der Einsatz von Ret- tungskräften ist entsprechend herausfordernd. Im vom Bürgerkrieg geschwächten Syrien ist die Lage durch miserable Infrastrukturen und die unübersichtliche politische Lage zusätzlich erschwert.
01 Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 832635 Vorhaben: Nothilfe Appell Erdbeben in Syrien und der Türkei Gegenstand: Die Tage nach dem Erdbeben flogen mehrere Teams von REDOG ins betroffene Gebiet in der Türkei. 22 Expertinnen und Experten in Hundeführung und 14 Hunde suchen unter den Trümmern nach Verschütteten. Bereits nach wenigen Stunden Einsatz konnten elf Personen lebendig geborgen werden. Dies ist nicht die einzige Delegation des SRK, die in die Kriesenregionen gereist ist, um vor Ort zu helfen. In zehn betroffenen Provinzen im Süden und Südosten der Türkei werden warme Mahlzeiten, Lebensmittel, Zelte und Decken für verletzte und evakuierte Menschen bereitgestellt. Es werden Erste- Hilfe Teams gebildet und Blut- und Plasmavorräte angelegt. In kleinerem Umfang sind auch in Syrien Erste-Hilfe Einsätze und medizinische Notevakuierungen im Gange und Teams für die Leichenbergung im Einsatz. Es werden warme Mahlzeiten verteilt und Notunterkünfte hergerichtet. Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften wollen Nothilfebeiträge in der Höhe von CHF 200 Millionen aufwenden. Der
Nothilfeeinsatz des Schweizerischen Roten Kreuzes, an den die Unterstützung aus dem Lotteriefonds fliessen wird, beläuft sich auf CHF 5 Millionen.
Gesamtkosten: CHF 5'000'000.00 Anrechenbar: CHF 5'000'000.00 Finanzierungsplan: noch offen: CHF 4'500'000.00 Beitrag LF: CHF 500'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Bedingungen: - Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
02 Gesuchsteller: Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Bern 14 Geschäfts Nr.: 832664 Vorhaben: Nothilfe Appell Erdbeben in Syrien Gegenstand: Das SOS Kinderdorf ist bereits seit Jahren in Teilen Syriens tätig und gut ver- netzt. Durch das Erdbeben haben alleine in der Stadt Aleppo rund 150'000 Menschen ihre Unterkunft vollständig verloren oder mussten diese aus Sicherheitsgründen verlassen. In Notunterkünften fehlt es an sauberem Wasser, sanitären Anlagen, ausreichend Nahrung und medizinischer Hilfe. Gerade auch für Kinder ist die Situation verheerend. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Nothilfeleistungen der Stiftung SOS Kinderdorf, insbesondere an die Hilfeleistungen für Menschen, die in Not- unterkünften leben und ihr Hab und Gut verloren haben. Es wird materielle sowie medizinische und psychologische Soforthilfe wie auch Unterstützung für Familien, insbesondere der Kinder, und für Gemeindestrukturen geleistet. Gesamtkosten: CHF 4'974'000.00 Anrechenbar: CHF 4'215'890.00 Finanzierungsplan: noch offen: CHF 4'724'000.00 Beitrag LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Bedingungen: - Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion