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Entscheid

2023.SIDGS.250

Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG). Stellungnahme des Kantons Bern

24. Mai 2023Deutsch2 min

Source be.ch

Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement des Inneren (EDI)

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Per E-Mail (pdf und Word-Version): geverebag.admin.ch daniel.lienhardebag.admin.ch

RRB Ni.: 581/2023 24. Mai 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme im titelerwähnten Geschäft. Wir sind mit den vorliegenden Änderungen grundsätzlich einverstanden. Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt, die Vorlage wie folgt zu präzisieren.

Erwägungen

1. Antrag zu Artikel 22 Absatz 1bis

In Absatz 1biS ist auch Artikel 84 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG)1 bezüglich der Gebühren des Bundes und der Kantone aufzuführen.

Begründung

Absatz 'ibis regelt die Kostentragung von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich des Not- fallschutzes. Artikel 84 KEG regelt die Gebührenerhebung durch die Kantone insbesondere auch für die Planung und Durchführung von Notfallschutzmassnahrnen (Buchstabe a) und müsste daher unseres Erachtens in diesem Zusammenhang ebenfalls erwähnt werden.

SR 732.1

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 15.03.2023 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 267315 I Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.250 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

2. Antrag zum Erläuternden Bericht zu Artikel 22

Im Erläuternden Bericht sollten aus unserer Sicht auch die weiteren Notfallschutznnassnahmen erwähnt werden, die mit diesem Artikel geregelt werden.

Begründung

In der vorliegenden Fassung wird nur die vorbeugende und rechtzeitige Versorgung der Bevöl- kerung mit Heilmitteln zum Schutz vor erhöhter Radioaktivität (Jodtabletten) genannt. Der Arti- kel behandelt aber die Notfallschutzmussnahmen im Allgemeinen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christine Häsler Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 15.03.2023 I Version: 8 I Dok.-Nr.: 416898 I Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.250 2/2