2023.SIDGS.254
Speisung 2023 des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds
28. Juni 2023Deutsch3 min
Source be.ch
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 734/2023 Datum RR-Sitzung: 28. Juni 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.254 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Speisung 2023 des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds
Erwägungen
1. Gegenstand
Die Jahresrechnung 2022 von Swisslos wurde an der Genossenschafterversammlung vom 5. Mai 2023 genehmigt. Der dem Kanton Bern zustehende Anteil am Reingewinn für das Jahr 2022 beträgt CHF 68'697'493.
Der 2022 erzielte Reingewinn von Swisslos beträgt CHF 490 Mio. (2021: CHF 491 Mio.), was nach dem letztjährigen Rekordgewinn nur einer minimalen Abnahme von 0.2% entspricht. Nach Überweisung von CHF 55.7 Mio. (2021: CHF 52.6 Mio.) an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die neu für die Verteilung der Beiträge an den nationalen Sport (Swiss Olympic, Sporthilfe, Schweizer Fussball und Eishockey) zuständig ist, verbleibt ein Reingewinn von CHF 434 Mio. (2021: CHF 438 Mio.) für die beteiligten Kantone und das Fürstentum Liechtenstein. Die Vertei- lung an die Kantone erfolgt nach den Bevölkerungszahlen sowie der Spielfreudigkeit bzw. dem erzielten Umsatz der Kantone.
Gemäss Artikel 41 Absätze 1 und 2 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) können maximal 35% des Reingewinnanteils dem Sportfonds und 20% dem Kulturförderungsfonds zugeteilt werden. Unter Berücksichtigung dieser maximalen Prozent- sätze und des Reservestands im Sportfonds und im Lotteriefonds werden 2023 dem Sportfonds und dem Kulturförderungsfonds je 20% des Reingewinnanteils überwiesen. Der Nettobestand des Lotteriefonds per 31. Mai 2023 beträgt CHF 107'398'348.
Artikel 73 Absatz 2 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) hält fest, dass der Regierungsrat für den Zuwendungsbereich Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen eine Obergrenze definieren kann. Per Ende 2022 betrug der Nettobestand des Sportfonds rund CHF 21 Mio. Unter Berücksichtigung des aktuellen Nettobestandes, der vorgesehenen Speisung und der vorliegenden bzw. angekündigten Gesuche mit grösseren Bauvorhaben bleibt der Nettobestand genügend hoch, um künftige Vorhaben finanzieren zu können. Daher schlägt die Sicherheitsdirektion vor, auf die Festlegung eines Kontingents zu verzichten.
2. Rechtsgrundlagen
Artikel 40 und Artikel 41 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) Artikel 73 Absatz 2 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a des Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)
3. Anträge
1 SID / Generalsekretariat: Speisung 2023 des Sportfonds Gegenstand: Der Nettobestand des Sportfonds betrug per Ende 2022 CHF 21'403'932. Für die Speisung des Sportfonds wird ein Anteil von 20 Prozent des Reingewinnes beantragt. Damit sind genügend freie Mittel vorhanden, um künftige Vorhaben finanzieren zu können.
Beitrag LF: CHF 13‘700‘000 (20% des Reingewinnanteils gerundet)
Konto: 4460010401-209100154
Auszahlung: Nach Eingang der Zahlung des Reingewinnanteils 2022 von Swisslos
2 Sportfonds: Festlegung der Obergrenze des Kontingents für den Bereich Bau und Instandsetzung von Sportbauten und -anlagen 2023 Gegenstand: Aufgrund der Speisung und des nach wie vor genügend hohen Nettobestands des Sportfonds wird auf eine Kontingentierung für den Bereich Bau und Instandsetzung von Sportanlagen verzichtet.
Kontingent Bau: Keine Kontingentierung 2023
3 BKD / Amt für Kultur: Speisung 2023 des Kulturförderungsfonds Gegenstand: Der Nettobestand konnte sich nach der ausserordentlichen Belastung durch COVID wieder leicht erholen und betrug per Ende 2022 CHF 6'724'644. Eine Speisung des Kulturförderungsfonds aus dem Lotteriefonds im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenze von 20 Prozent ist angezeigt und wird entsprechend beantragt. Im Weitern ist eine Einlage ordentlicher Staatsmittel von CHF 2.1 Mio. vorgesehen.
Beitrag LF CHF 13‘700‘000 (20% des Reingewinnanteils gerundet)
Konto 4460010401-209100155
Auszahlung Nach Eingang der Zahlung des Reingewinnanteils 2022 von Swisslos
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Finanzdirektion