2023.SIDGS.397
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe an die humanitäre Krise im Sudan
31. Mai 2023Deutsch3 min
Source be.ch
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe an die humanitäre Krise im Sudan
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 613/2023 Datum RR-Sitzung: 31. Mai 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.397 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe an die humanitäre Krise im Sudan
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 834019 Vorhaben: Nothilfe: Humanitäre Krise im Sudan Gegenstand: Nach dem Ausbruch der Gewalt im Sudan Mitte April 2023 sind hundert- tausende Menschen in grosser Not. Die Kämpfe in der Hauptstadt Khartum breiteten sich rasch über das ganze Land aus. Hunderte fielen dem Konflikt zu Opfer, Tausende benötigen dringend medizinische Hilfe. Die Auswirkun- gen auf die öffentliche Infrastruktur sind massiv, zwei Drittel der Spitäler und die meisten Gesundheitszentren funktionieren kaum noch oder sind ausser Betrieb. Die notleidende Bevölkerung ist auf Trinkwasser und Lebensmittel angewiesen. Auch die Elektrizität und die Kommunikation sind weitgehend unterbrochen. Die Verfügbarkeit von medizinischer Versorgung, Treibstoff sowie das kollabierte Finanzsystem und Plünderungen gehören zu den Hauptproblemen. Die Lage ist prekär und unbeständig, ein Ende ist nicht in Sicht. Das SRK beteiligt sich vorerst mit CHF 500'000 an der internationalen Not- hilfe für den Sudan und unterstützt den Sudanesischen Roten Halbmond in Zusammenarbeit mit der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rot- halbmondgesellschaften (IFRC), dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und weiteren Partnern. Die IFRC will bis zu CHF 20 Millionen bereitstellen. Der Schwerpunkt der Hilfe liegt auf lebensrettenden humani- tären Massnahmen, wie erster Hilfe, medizinischer Versorgung, Wasser und Hygiene sowie bei der Grundversorgung mit Notunterkünften, Decken, Bekleidung und weiterem. Zudem stellt das SRK einen Logistikexperten vor Ort zur Verfügung. Die Nothilfe richtet sich insbesondere an rund 200'000 Betroffene im Sudan, aber auch an bedürftige geflüchtete Personen in Nachbarländern. Das Budget der SRK wird bei Bedarf erhöht. Der Pauschalbeitrag aus dem Lotteriefonds richtet sich an die Nothilfe für die betroffene Bevölkerung. Gesamtkosten: CHF 500'000.00 Anrechenbar: CHF 301'370.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel CHF 250'000.00
noch offen: CHF 170'000.00 Beitrag LF: CHF 80'000.00
Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion