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Entscheid

2023.SIDGS.434

Sammelbeschluss November 2023 über Beiträge aus dem Sportfonds

29. November 2023Deutsch12 min

Source be.ch

Sammelbeschluss November 2023 über Beiträge aus dem Sportfonds

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1314/2023 Datum RR-Sitzung: 29. November 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.434 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sammelbeschluss November 2023 über Beiträge aus dem Sportfonds

Sportfonds

A) Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen

Rechtsgrundlagen: - Art. 26, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 35, Art. 44 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 31, Art. 35-37, Art. 69 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1 Bst. d, Art. 71 Abs. 1 Bst. a, Art. 72 und Art. 73 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

01 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Münsingen Geschäfts Nr.: 834068 Vorhaben: Neubau Infrastrukturgebäude Sportanlage Sandreutenen Gegenstand: Die Bauten der Sportanlage Sandreutenen wurden in den Jahren 1976 und 1988 realisiert. Das Hauptgebäude ist 45 Jahre alt und weitgehend noch im Originalzustand. Einzelne kleinere bauliche Anpassungen wurden innerhalb des laufenden Unterhalts vorgenommen. Die Fussballanlage Sandreutenen dient vor allem dem Fussball-Breitensport und ist öffentlich zugänglich. Der FC Münsingen als Hauptnutzer bietet auf der Fussballanlage ein breites Trainings- angebot für Interessierte aller Altersstufen an. Die heutige Infrastruktur ist unzureichend, es sind zu wenige Garderoben vor- handen und die Anordnung der Duschen verunmöglicht eine flexible Nutzung der Umkleideräume für Frauen und Männer. Alle Gebäudeteile sind stark sanierungsbedürftig. Die Sicherheitsanforderungen werden nicht mehr erfüllt. Die Intensität der Beanspruchung der gesamten Infrastruktur, insbesondere des Garderobenbereichs, hat stark zugenommen. Der Neubau des Infrastrukturgebäudes kann die steigenden Anforderungen der zeitgemässen Nutzung erfüllen. Das Parlament hat am 16. November 2021 einen Investitionskredit von CHF 2.898 Mio. und am 13. Juni 2023 einen Nachkredit von CHF 590'000 für teuerungsbedingte Mehrkosten sowie höhere Kosten aufgrund der Komplexität der Warmwassererzeugung (Minergie-P) genehmigt. Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den direkt sportdienlichen Anlage- teilen. Nicht berücksichtigt wurden Räumlichkeiten für Buvette, Küche, Lager, Büro, Trainer, Massage und Sanität. Weiter sind Umgebung, Baunebenkosten sowie das Bauprovisorium Garderoben nicht anrechenbar. Baustelleneinrich- tung, Vor- und Erdarbeiten, Gerüste und die Honorarkosten sind anteilsmässig

berücksichtigt. Gesamtkosten: CHF 3'594'690.00

Anrechenbar: CHF 2'414'915.00 Beitrag SF: CHF 494'330.00 Kontierung: 4600-4460010501-209100301 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung (KGSV) müssen spätestens 2 Monate vor dem Verfalldatum eingereicht werden. Bedingungen: - Die Sportanlage ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen. - Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- sport, möglichst an sieben Tagen die Woche an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Werktags sollte der Besuch der Anlage zwischen 06:00 und 23:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein. - Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauabrech- nung vorzulegen. Die Schlussabrechnung hat die gleiche Kostenstruktur auf- zuweisen wie der mit dem Gesuch eingereichte Kostenvoranschlag. Zusätz- liche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden. - Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt. - Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - An den Unterhalt der Sportanlage werden keine Beiträge durch den Sport- fonds ausgerichtet. Gemäss Art.37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investi- tionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen beim Sportfonds eingereicht werden. - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass die subventionierte Sportanlage während zehn Jahren ab vollständiger Auszah- lung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss gut ersichtlich im Eingangs- bereich der Sportanlage mit Logo sowie auf der Webseite hingewiesen werden (Foto oder ähnliches mit Schlussabrechnung einreichen). Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

02 Gesuchsteller: Stadt Bern Geschäfts Nr.: 834193 Vorhaben: Sanierung Freibad Wyler Gegenstand: Das Freibad Wyler wurde - gleichzeitig wie das Hallenbad Wyler - im Jahr 1971 erbaut. An heissen Sommertagen wird das Freibad von bis zu 6’000 Bade- gästen besucht. Es umfasst ein 50-Meter-Schwimmbecken, eine Sprunganlage, zwei Nichtschwimmerbecken sowie ein Planschbecken für Kleinkinder. Seit dem Bau des Freibads wurden keine umfassenden Sanierungsarbeiten durchgeführt. Heute sind die Becken undicht und die betroffenen Stellen müssen jeweils behelfsmässig abgedichtet werden. Zudem hat die Bade- wassertechnik das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und droht auszufallen. Das Planschbecken ist wenig attraktiv und erfüllt nicht mehr alle heutigen Vorschrif- ten. Die Becken des Freibads müssen deshalb saniert und die Wasseraufberei- tung den heutigen Anforderungen entsprechend ersetzt werden. Geplant ist, die zu sanierenden Becken neu mit Edelstahl auszukleiden. Um mehr Wasserfläche zu gewinnen, werden die beiden Nichtschwimmerbecken zusammengelegt. Das 50-Meter-Schwimmbecken wird um zwei Zentimeter

verlängert, so dass künftig offizielle Wettkämpfe durchgeführt werden können. Weiter wird die Sprunganlage saniert und daneben eine steile Kurzrutsche (Crazy Jump) installiert. Die Badewassertechnik soll vollständig erneuert werden. Vorgesehen ist der Einbau eines neuen Filtersystems mit energieeffizienteren Pumpen sowie die Verlegung neuer Leitungen. Das gebrauchte Wasser wird künftig gesammelt und zur Bewässerung wiederverwendet. Das Planschbecken wird durch ein grösseres Becken ersetzt, das besser beschattet ist und mit mehreren Spielelementen ausgestattet wird. Weiter ist geplant, das kleine Garderobengebäude punktuell zu sanieren. Mit verschiede- nen baulichen Massnahmen wird das Freibad zudem hindernisfrei erschlossen. Die Stimmbevölkerung der Stadt Bern hat am 12. März 2023 mit 92.28% Ja- Stimmen einem Baukredit von CHF 11.1 Mio. zugestimmt. Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den direkt sportdienlichen Anlage- teilen. Nichtschwimmer- und Kinderplanschbecken, Umgebungsarbeiten, Bau- nebenkosten, Bassinreinigungsroboter sowie Baureinigung sind nicht beitrags- berechtigt. Weiter sind beim Schwimmer- und Springerbecken die Vorberei- tungsarbeiten sowie die Honorarkosten anteilsmässig berücksichtigt. Gesamtkosten: CHF 11'101'462.10 Anrechenbar: CHF 3'852'933.35 Beitrag SF: CHF 760'700.00 Kontierung: 4600-4460010501-209100301 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung (KGSV) müssen spätestens 2 Monate vor dem Verfalldatum eingereicht werden. Bedingungen: - Die Sportanlage ist der Öffentlichkeit und allen nicht gewinnorientierten Benutzergruppen unentgeltlich oder zu höchstens kostendeckenden Preisen zur Verfügung zu stellen. - Die Anlage steht den Nutzerinnen und Nutzern, dazu zählt auch der Vereins- sport, möglichst an sieben Tagen die Woche an mindestens 48 Wochen pro Jahr offen. Werktags sollte der Besuch der Anlage zwischen 06:00 und 23:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:00 und 20:00 Uhr möglich sein. - Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauabrech- nung vorzulegen. Die Schlussabrechnung hat die gleiche Kostenstruktur aufzuweisen wie der mit dem Gesuch eingereichte Kostenvoranschlag. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden. - Der zugesicherte Beitrag gilt als obere Limite, Mehrkosten werden nicht berücksichtigt. - Bei Minderkosten wird der Sportfondsbeitrag anteilsmässig gekürzt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - An den Unterhalt der Sportanlage werden keine Beiträge durch den Sport- fonds ausgerichtet. Gemäss Art.37 Abs. 1 KGSV können während 10 Jahren ab Rechtskraft des letzten Beitrags keine Gesuche um Beiträge an Investi- tionen betreffend ein Gebäude, Gebäudeteile oder Sportanlagen beim Sportfonds eingereicht werden. - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Schwimmbad Wyler während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss gut ersichtlich im Eingangs- bereich des Schwimmbades mit Logo hingewiesen werden (Foto oder ähnliches mit Schlussabrechnung einreichen). Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen.

Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Vereins- und Verbandsförderung - Nachwuchs-Leistungssport

Rechtsgrundlagen:  Art. 26, Art. 35 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 Bst. c des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)  Art. 31, Art. 69 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1 Bst. a und c, Art. 80 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

01 Gesuchsteller: Berner Oberländischer Skiverband Geschäfts Nr.: 834115 Vorhaben: Nachwuchsförderung Leistungssport 2023-2024 Gegenstand: Unterstützung im Leistungssport von kantonalbernischen Verband gemeldete Kadernachwuchs und Leistungszentren. Beitrag an die ausgewiesenen Kosten der gemeldeten und berücksichtigten Kader und Regionalen Leistungszentren. Für den Zuwendungsbereich können jährlich maximal vier Millionen Franken eingesetzt werden. Fristgerecht wurden 40 Gesuche eingereicht. Der zur Verfügung stehende Maximalbeitrag wurde gestützt auf die rechtlichen Grundlagen und den im Praxisleitfaden Sportfonds ergänzenden Angaben in Abhängigkeit der Traineranstellungen, den Talentcards, der ausgewiesenen Trainingsintensität sowie unter Berücksichtigung der betreuten Sportarten und der Anzahl anrechenbarer Kader umgelegt. Der Beitrag wird für die Dauer von zwei Jahren bzw. für die Jahre 2023 und 2024 im Umfang von je CHF 498'491 gesprochen. Gesamtkosten: CHF 1'931'665.00 Beitrag SF: CHF 498'491.00 Konto: 4600-4460010501-209100305 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ungenutzten Rechtsmittelfrist. Bedingungen: - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auszahlung Beitrag 2023: 50% nach Beschlussfassung, 50% nach ungenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist. Beitrag 2024: nach Vorliegen der erforderlichen Dokumente ca. Ende Juli 2024. - Die Beiträge sind nur für den Nachwuchs Leistungssport einzusetzen. Nicht genutzte Beiträge sind einer zweckgebundenen Rückstellung für den Nachwuchs Leistungssport zuzuführen. - 2024 findet eine detaillierte Prüfung der Beitragsverwendung sowie der allfällig bestehenden zweckgebundenen Rückstellung bzw. deren weiteren Nutzung statt. - Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Beitragsverwendung können vom Sportfonds eingefordert werden. - Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

02 Gesuchsteller: Kantonalbernischer Eishockey-Verband Geschäfts Nr.: 834262 Vorhaben: Nachwuchsförderung Leistungssport 2023-2024 Gegenstand: Unterstützung im Leistungssport von kantonalbernischen Verband gemeldete Kadernachwuchs und Leistungszentren. Beitrag an die ausgewiesenen Kosten der gemeldeten und berücksichtigten Kader und Regionalen Leistungszentren. Für den Zuwendungsbereich können jährlich maximal vier Millionen Franken eingesetzt werden. Fristgerecht wurden 40 Gesuche eingereicht. Der zur Verfügung stehende Maximalbeitrag gestützt auf die rechtlichen Grundlagen und den im Praxisleitfaden Sportfonds ergänzenden Angaben in Abhängigkeit der Traineranstellungen, den Talentcards, der ausgewiesenen Trainingsintensität sowie unter Berücksichtigung der betreuten Sportarten und der Anzahl anrechenbarer Kader umgelegt. Der Beitrag wird für die Dauer von zwei Jahren bzw. für die Jahre 2023 und 2024 im Umfang von je CHF 343'602 gesprochen. Gesamtkosten: CHF 4'262'794.00 Beitrag SF: CHF 343'602.00 Konto: 4600-4460010501-209100305 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ungenutzten Rechtsmittelfrist. Bedingungen: - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auszahlung Beitrag 2023: 50% nach Beschlussfassung, 50% nach ungenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist. Beitrag 2024: nach Vorliegen der erforderlichen Dokumente ca. Ende Juli 2024. - Die Beiträge sind nur für den Nachwuchs Leistungssport einzusetzen. Nicht genutzte Beiträge sind einer zweckgebundenen Rückstellung für den Nachwuchs Leistungssport zuzuführen. - 2024 findet eine detaillierte Prüfung der Beitragsverwendung sowie der allfällig bestehenden zweckgebundenen Rückstellung bzw. deren weiteren Nutzung statt. - Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Beitragsverwendung können vom Sportfonds eingefordert werden. - Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

03 Gesuchsteller: Fussballverband Bern/Jura Geschäfts Nr.: 834241 Vorhaben: Nachwuchsförderung Leistungssport 2023-2024 Gegenstand: Unterstützung im Leistungssport von kantonalbernischen Verband gemeldete Kadernachwuchs und Leistungszentren. Beitrag an die ausgewiesenen Kosten der gemeldeten und berücksichtigten Kader und Regionalen Leistungszentren. Für den Zuwendungsbereich können jährlich maximal vier Millionen Franken eingesetzt werden. Fristgerecht wurden 40 Gesuche eingereicht. Der zur Verfügung stehende Maximalbeitrag wurde gestützt auf die rechtlichen Grundlagen und den im Praxisleitfaden Sportfonds ergänzenden Angaben in

Abhängigkeit der Traineranstellungen, den Talentcards, der ausgewiesenen Trainingsintensität sowie unter Berücksichtigung der betreuten Sportarten und der Anzahl anrechenbarer Kader umgelegt. Der Beitrag wird für die Dauer von zwei Jahren sowohl für die Jahre 2023 und 2024 im Umfang von je CHF 237'262 gesprochen. Gesamtkosten: CHF 1'852'095.00 Beitrag SF: CHF 237'262.00 Konto: 4600-4460010501-209100305 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ungenutzten Rechtsmittelfrist. Bedingungen: - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auszahlung Beitrag 2023: 50% nach Beschlussfassung, 50% nach ungenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist. Beitrag 2024: nach Vorliegen der erforderlichen Dokumente ca. Ende Juli 2024. - Die Beiträge sind nur für den Nachwuchs Leistungssport einzusetzen. Nicht genutzte Beiträge sind einer zweckgebundenen Rückstellung für den Nachwuchs Leistungssport zuzuführen. - 2024 findet eine detaillierte Prüfung der Beitragsverwendung sowie der allfällig bestehenden zweckgebundenen Rückstellung bzw. deren weiteren Nutzung statt. - Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Beitragsverwendung können vom Sportfonds eingefordert werden. - Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

04 Gesuchsteller: Kantonalbernischer Schwimmverband Geschäfts Nr.: 834202 Vorhaben: Nachwuchsförderung Leistungssport 2023-2024 Gegenstand: Unterstützung im Leistungssport von kantonalbernischen Verband gemeldete Kadernachwuchs und LeistungszentrenBeitrag an die ausgewiesenen Kosten der gemeldeten und berücksichtigten Kader und Regionalen Leistungszentren. Für den Zuwendungsbereich können jährlich maximal vier Millionen Franken eingesetzt werden. Fristgerecht wurden 40 Gesuche eingereicht. Der zur Verfügung stehende Maximalbeitrag gestützt auf die rechtlichen Grundlagen und den im Praxisleitfaden Sportfonds ergänzenden Angaben in Abhängigkeit der Traineranstellungen, den Talentcards, der ausgewiesenen Trainingsintensität sowie unter Berücksichtigung der betreuten Sportarten und der Anzahl anrechenbarer Kader umgelegt. Der Beitrag wird für die Dauer von zwei Jahren bzw. für die Jahre 2023 und 2024 im Umfang von je CHF 241'175 gesprochen. Gesamtkosten: CHF 1'919'600.00 Beitrag SF: CHF 241'175.00 Konto: 4600-4460010501-209100305 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ungenutzten Rechtsmittelfrist. Bedingungen: - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auszahlung Beitrag 2023: 50% nach Beschlussfassung, 50% nach ungenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist.

Beitrag 2024: nach Vorliegen der erforderlichen Dokumente ca. Ende Juli 2024. - Die Beiträge sind nur für den Nachwuchs Leistungssport einzusetzen. Nicht genutzte Beiträge sind einer zweckgebundenen Rückstellung für den Nachwuchs Leistungssport zuzuführen. - 2024 findet eine detaillierte Prüfung der Beitragsverwendung sowie der allfällig bestehenden zweckgebundenen Rückstellung bzw. deren weiteren Nutzung statt. - Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Beitragsverwendung können vom Sportfonds eingefordert werden. - Auf die Unterstützung aus dem Sportfonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Finanzielle Situation Sportfonds per 31.10.2023

Nettobestand Sportfonds (inkl. CJB) CHF 23'915'375 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 3'896'090

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion