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Entscheid

2023.WEU.3561

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG).

6. Dezember 2023Deutsch3 min

Source be.ch

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG).

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Per E-Mail an: uv@bag.admin.ch und gever@bag.admin.ch

RRB Nr.: 1336/2023 6. Dezember 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG): Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, Stellung nehmen zu können.

Mit der vorliegenden Änderung des UVG setzt der Bundesrat eine Motion um, die verlangt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Rückfällen oder Spätfolgen eines Unfalls, den sie im Jugendalter erlitten haben, Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung haben. Der Bundesrat sieht vor, dass entsprechende Rückfälle bzw. Spätfolgen als Nichtberufsunfälle gel- ten sollen. Führt ein solcher Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit und einem Verdienstausfall, soll ein Taggeld gemäss UVG ausgerichtet werden können. Dieser Taggeldanspruch ist subsidiär zu allen anderen Arten von Erwerbsausfallentschädigungen (z.B. Erwerbsausfallversicherun- gen). Auf andere Versicherungsleistungen des UVG (z.B. Pflegeleistungen, Invalidenrenten) be- steht kein Anspruch.

Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrates sind die Kantone von der geplanten Ände- rung ausschliesslich insoweit betroffen, als sie als Arbeitgeber einen Teil der Prämie für Nicht- berufsunfälle übernehmen. Der Bund schätzt, dass schweizweit allen UVG-Versicherern pro Jahr höchstens 1380 zusätzliche Fälle gemeldet werden könnten, was im schlimmsten (unwahr- scheinlichen) Fall zu einer Prämienerhöhung von 0.48 Prozent führen könnte.

Entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht sind die Kantone und damit auch der Kan- ton Bern nicht nur als Arbeitgeber (für einen Teil der Prämie für Nichtberufsunfälle) betroffen. Unerwähnt bleiben die reguläre Sozialhilfe und die Asylsozialhilfe: Für diese Personengruppen bezahlt der Kanton bzw. die öffentliche Hand die Prämien für die Unfallversicherung (inkl. Prä- mien für Nichtberufsunfälle). Steigende Prämien für Unfallversicherungen führen somit bei der

031041DIv03 öffentlichen Hand im Bereich der Sozialhilfe direkt zu entsprechenden Mehrkosten. Wie der Bundesrat ausführt, hat die Umsetzung der Vorlage andererseits auch eine gewisse Entlastung

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 21.11.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 277723 I Geschäftsnummer: 2023.VVEU.3561 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

der Sozialhilfe zur Folge. Das Ausmass einer solchen Entlastung wie auch der Mehrkosten für Prämien ist zurzeit unklar.

Bei der Umsetzung der Vorlage werden auch Arbeitnehnnende, die in der Schweiz einen Rück- fall oder Spätfolgen eines Unfalls erleiden, den sie in ihrer Jugend in einem EU-/EFTA-Staat o- der aber auch in einem Drittstaat (inkl. Asylbereich) erlitten haben, grundsätzlich Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung haben. Dabei handelt es sich um eine relativ grosse Perso- nengruppe. Der Bundesrat geht — gestützt auf die heutigen Statistiken zur Anzahl gemeldeter Rückfälle und weiterer Spätfolgen — von 1380 zusätzlichen Fällen aus. Es erscheint fraglich, ob damit tatsächlich alle zukünftigen Fälle erfasst werden.

Insgesamt ist damit noch zu wenig klar, welche Auswirkungen die Vorlage auf die Prämien für die Unfallversicherung und namentlich auch die Sozialhilfeausgaben und -einsparungen der Kantone und Gemeinden haben wird. Der Regierungsrat fordert daher den Bundesrat auf, zunächst näher abzuklären bzw. darzulegen, mit welchen finanziellen Konsequenzen die Kantone und Gemeinden zu rechnen haben.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer (-) Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Finanzdirektion - Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 21.11.20231 Version: 201 Dok.-Nr.: 914004 I Geschäftsnummer: 2023.WEU.3561 2/2