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Entscheid

2024.BKD.2417

Stiftung Ballenberg - Neugestaltung Eingang West. Kantonsbeitrag an die Realisierung. Verpflichtungskredit 2027–2030. Objektkredit

12. November 2025Deutsch8 min

Source be.ch

Stiftung Ballenberg - Neugestaltung Eingang West. Kantonsbeitrag an die Realisierung. Verpflichtungskredit 2027–2030. Objektkredit

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1202/2025 Datum RR-Sitzung: 12. November 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.2417 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Stiftung Ballenberg - Neugestaltung Eingang West. Kantonsbeitrag an die Realisierung, Verpflichtungskredit 2027-2030. Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Freilichtmuseum Ballenberg als kulturelle, wissenschaftliche und touristische Institution zieht jährlich gegen 200’000 Besucherinnen und Besucher aus aller Welt an. Mit den über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Museum während der Saison von Mitte April bis Ende Oktober beschäftigt, gehört es zu den bedeutendsten Arbeitgebern in der Region. Es zählt ge- mäss kantonalem Kulturförderungsgesetz zu den fünf Kulturinstitutionen von nationaler Bedeu- tung mit einem für die Schweiz einzigartigen Angebot. Unabhängig von einer finanziellen Beteili- gung der Gemeinden erhalten diese Kulturinstitutionen vom Kanton Betriebsbeiträge.

Das Freilichtmuseum öffnete 1978 seine Tore. Ursprünglich mit 16 historischen Gebäuden be- gonnen, beherbergt das Museum heute 110 Zeugen ländlicher Baukultur aus sechs Jahrhun- derten und allen Regionen der Schweiz. Mit dem Wachstum und dem steigenden Bekanntheits- grad hat sich auch die Besucherzahl positiv entwickelt. Das Museum gehört heute zu den zehn am besten besuchten Museen unseres Landes und zeichnet sich zudem durch einen hohen Ei- genfinanzierungsgrad von rund 80 Prozent aus.

Das Museum kommt nach bald einem halben Jahrhundert zusehends an seine Kapazitätsgren- zen. Die ungenügende Parkierung des peripher gelegenen Museums wird zunehmend untrag- bar, auch wenn das Angebot an öffentlichem Verkehr kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Mit dem Wachstum des Museums hat sich auch das Sammlungsgut markant vergrössert. Dieses wird heute dezentral unter prekären Voraussetzungen in einzelnen Gebäuden gelagert und un- ter improvisierten Bedingungen unterhalten. Dieser Zustand entspricht nicht den heutigen be- trieblichen Anforderungen des Museums Ballenberg und verunmöglicht die Erfüllung des dies- bezüglichen Leistungsauftrags des Kantons. Auch die Besucherführung beim Eingang West ist nach bald einem halben Jahrhundert nicht mehr zeitgemäss, es fehlt an einem Besucherzent- rum und die heute genutzten Einrichtungen können ihre Aufgabe nur noch bedingt erfüllen.

Ein Entwicklungsschritt ist unumgänglich, damit die schweizweit einzigartige und für den gesell- schaftlichen Zusammenhalt wichtige Erfolgsgeschichte des Ballenberg weitergeschrieben wer- den kann. Der hohe Eigenfinanzierungsgrad des Freilichtmuseums bedeutet eine grosse Ab- hängigkeit von den Erlösen aus Eintritten. Dies erfordert, dass das Museum, das in Konkurrenz zu vielen hochwertigen Angeboten steht, für die Besuchenden attraktiv bleiben und sich weiter- entwickeln muss. Der Stiftungsrat des Museums hat den grossen Handlungsbedarf erkannt und

im Rahmen einer Testplanung ein entsprechendes Projekt zur Entwicklung des Eingang West ausarbeiten lassen. Mit dem Siegerprojekt der GIM Architekten AG Bern können diese grossen

Schwachstellen eliminiert und das Museum für die Zukunft gerüstet werden. Das Vorhaben be- inhaltet ein zentrales Sammlungsdepot mit ganzjährig einsehbaren Schauvitrinen, Arbeits- räume, ein Besucherzentrum sowie ein zweigeschossiges Parkdeck, welches die gesamte Par- kierung auf einen ordnungsgemässen Stand bringt. Nicht zuletzt fiel die Wahl aufgrund des mi- nimalen Kulturlandverbrauchs und der kompakten Gebäudeform auf das vorliegende Projekt. Die aus Sicherheitsgründen notwendige Strassenverlegung der Brienzwilerstrasse ist eine Vo- raussetzung für das Vorhaben. Sie wurde zusammen mit der Einwohnergemeinde Hofstetten geplant und kommt unabhängig von der Neugestaltung des Eingang West zur Umsetzung.

Der basierend auf dem Vorprojekt erarbeitete Kostenvoranschlag sieht Gesamtkosten in der Höhe von CHF 38’595'000 vor. Als Finanzierungsträger hat der Kanton bereits Beiträge an die Testplanung (CHF 240'000) und die Projektierung (CHF 920'000) gesprochen (RRB 1276/2022). Mit dem beantragten Kredit von CHF 30'625’000 soll nun der Kantonsanteil an die Ausführung der Neugestaltung Eingang West finanziert werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 2 Bst. c, Art. 4, Art. 5 Abs. 2 Bst. b, Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 Bst. d, Art. 13, Art. 14 Abs. 2 Bst. c und Art. 16 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 3 Bst. c der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) ‒ Art. 22, Art. 26, Art. 27, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 27 und Art. 34 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Einmalige, neue Ausgabe (Art. 27, Art. 30 Abs. 1 FHG)

4. Massgebende Kreditsumme inkl. 8.1% MWST

Gemäss den von der Stiftung Ballenberg eingereichten Unterlagen setzen sich die Kosten ge- mäss Kostenvoranschlag vom 18. Dezember 2024 (Kostenschätzung +/-20%) wie folgt zusam- men:

Eingang CHF 2'850’478 Depot CHF 9'079’706 Werkhof CHF 3’619’669 Parkierung CHF 10'356’390 Umgebung CHF 2'680’030 Photovoltaik-Anlage CHF 2'559’096 Gebäudekosten netto inkl. 8.1% MWST CHF 31'145’369 Retrospektive Teuerung 1.23% (Oktober 2023 und Oktober 2024) CHF 378’411 Reserve 3% CHF 918’488 Prospektive Teuerung 4.5% CHF 1'377’732 Gebäudekosten inkl. Reserve, Teuerung und 8.1% MWST CHF 33'820’000 Strassenverlegung CHF 1'100’000

Planungsinstrumente CHF 450’000 Provisorien / Landsicherung CHF 815’000 Sanierung Entwässerung West CHF 260'000 Einrichtung Neubau CHF 2'100’000 Projektbegleitung / Qualitätssicherung CHF 50’000 Gesamtkosten brutto inkl. 8.1% MWST CHF 38'595’000 abzgl. Eigenfinanzierung Ballenberg inkl. Sponsoring CHF - 6’085’000 abzgl. Beitrag des Bundes für die Photovoltaik-Anlage CHF - 240’000 abzgl. Beitrag der Gemeinde Hofstetten für die Strassenverlegung und damit verbundene Planungsinstrumente CHF - 480’000 Rundung CHF 5’000 Beantragter Beitrag des Kantons Bern / für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme Art. 34 Abs. 2 FHaV CHF 31'795’000 abzgl. bereits bewilligter Projektierungskredit (RRB 1276/2020) CHF - 920’000 Zu bewilligender Kantonsbeitrag CHF 30'875’000 Davon übliche Fördergelder des Kantons für Minergie-A CHF - 250’000 Zu bewilligender Beitrag / Kostendach Investitionsbeitrag Kulturförderung CHF 30'625’000

Der Kreditantrag enthält eine Reserve im Umfang von drei Prozent. Zudem wurde die prospek- tive Teuerung von Oktober 2024 bis April 2029 (Zeitpunkt Kostenschätzung bis Mitte Bau) im Umfang von 4.5 Prozent berücksichtig. Es wird von einem Prozent jährlicher Teuerung ausge- gangen. Die üblichen Fördergelder des Kantons für Minergie-A von CHF 250'000 und des Bun- des für die Photovoltaik-Anlage von CHF 240'000 (über den genauen Betrag wird bei der Inbe- triebnahme der Anlage entschieden) sind ausgewiesen.

Es handelt sich um Kosten zu Lasten des Kantons von maximal CHF 30.625 Mio. Der Beitrag wird durch einen allfälligen Beitrag aus dem Lotteriefonds (LF) als Drittmittelfinan- zierung reduziert. Aus den folgenden Gründen ist eine Berechnung des Lotteriefondsbeitrages zur Zeit noch nicht möglich: ‒ Der Baukostenplan liegt noch nicht mit dem erforderlichen Detaillierungsgrad vor. ‒ Die Kostenschätzung wurde mit einer Genauigkeit von +/- 20% berechnet (LF: max. +/- 15%). Verfügte Geldspielmittel können nur mit einer zeitlichen Befristung von vier Jahren abgerufen werden. Auf Gesuch hin kann die Frist um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Gerade bei umfangreichen Vorhaben ist eine Gesuchseingabe vor Erlangen der Baubewilligung heikel, da Verspätungen und/oder Änderungen am Projekt nicht unüblich sind. Die Stiftung Ballenberg wird vor Baubeginn, sobald die erforderlichen Unterlagen und die Baubewilligung vorliegen, das Gesuch definitiv beim Lotteriefonds einreichen.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

5.1 Kulturförderung

Es handelt sich um einen Objektkredit von CHF 30'625’000 für die Jahre 2027 bis 2030 Rechnungsjahre 2027 bis 2030 Profitcenter 4487010001 Kulturförderung Innenauftrag 484100010001 Kulturförderung Museen und bildende Kunst

Konto 565000000 Eigene Investitionsbeiträge an priv. Unternehmungen Voraussichtliche Zahlungen: 2027 CHF 5'105’000 2028 CHF 10’210’000 2029 CHF 10’210’000 2030 CHF 5’100’000 Total CHF 30’625’000

Der Kantonsbeitrag ist im Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 zum Teil eingestellt. Die ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich unter Ziffer 5.2 des Vortrags.

6. Bedingungen

a. Der Beitrag an die Neugestaltung Eingang West stellt ein Kostendach dar. Das Kostendach darf unter keinen Umständen überschritten werden. Das Risiko einer allfälligen Kostenüber- schreitung liegt vollumfänglich beim Freilichtmuseum Ballenberg. Mehrkosten sollen frühzei- tig durch Projektanpassungen aufgefangen oder mit zusätzlichen Drittmitteln finanziert wer- den. b. Im Kostendach ist eine prospektive Teuerung von 4,5 Prozent enthalten. Falls die effektive Bauteuerung geringer ausfällt, wird die Schlusszahlung entsprechend reduziert. c. Im Kostendach ist eine Reserve von 3 Prozent enthalten. Die Stiftung Ballenberg weist die Verwendung der Reserve in der Schlussabrechnung aus. Falls die Reserve nicht benötigt wird, wird die Schlusszahlung entsprechend reduziert. d. Die Stiftung Ballenberg liefert ein regelmässiges Reporting über gesicherte Finanzierungs- beiträge Dritter, die Einhaltung der geplanten Akquisen (gemäss Ziff. 3.9 Vortrag), sowie al- ternative Drittmittelquellen, falls diese gefährdet sind. e. Der Beitrag wird in Tranchen ausbezahlt. Die erste Tranche bei nachgewiesener Eigenfinan- zierung von fünfzig Prozent. Die zweite Tranche bei nachgewiesener Eigenfinanzierung von fünfundsiebzig Prozent. Die dritte Tranche bei vollständig nachgewiesener Eigenfinanzie- rung. Die Auszahlung der letzten Tranche erfolgt nach Vorlage der Schlussabrechnung. f. Dem Lotteriefonds ist rechtzeitig vor Baubeginn ein vollständiges Gesuch mit allen notwen- digen Unterlagen einzureichen. g. Es ist das öffentliche Beschaffungsrecht zu berücksichtigen.

7. Begründung

Mit der Neugestaltung des Eingang West können die Schwachstellen, wie die mangelnde Besu- cherführung, eine nicht konforme Parkierungssituation, eine ungenügende und verzettelte be- triebliche Infrastruktur sowie die unsachgemässe Lagerung der grossen Sammlung von mobilen Kulturgütern eliminiert und das Museum in die Zukunft geführt werden. Es bleibt damit für die Besuchenden attraktiv und kann sich weiterentwickeln.

8. Finanzreferendum

Der Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat