2024.BVD.1599
Ersatzanschaffung Allradgeräteträger für das Strasseninspektorat Mittelland West. Verpflichtungskredit
19. Juni 2024Deutsch4 min
Source be.ch
Ersatzanschaffung Allradgeräteträger für das Strasseninspektorat Mittelland West. Verpflichtungskredit
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 636/2024 Datum RR-Sitzung: 19. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.1599 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ersatzanschaffung Allradgeräteträger für das Strasseninspektorat Mittelland West; Verpflich- tungskredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 641 200 soll für das Strasseninspektorat Mittelland West ein neuer Allradgeräteträger beschafft werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 12 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten, Anschaffungskosten CHF 641 200 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 FHaV ff. CHF 641 200 Zu bewilligender Kredit CHF 641 200
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der im Budget der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 5061000000 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 2024 CHF 641 200 Total CHF 641 200
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 641 200 641 200
5.2 Investitionsausgaben pro Jahr
In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.641 0.641 In GKIP 2024 eingestellt
Die Anschaffung ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Sammelposition «Ersatzbeschaffungen für Strassenunterhalt».
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Spezialfahrzeuge 641 200 10 Jahre CHF 64 120
Die zu ersetzenden Geräte sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Ab- schreibungsaufwand.
6. Begründung
Das Strasseninspektorat Mittelland West unterhält rund 260 km Kantonsstrasse in 25 Gemeinden. Für den betrieblichen Unterhalt benötigt es eine neue multifunktionale Maschine. Beschafft werden soll ein neuer Allradgeräteträger, der die drei folgenden älteren Maschinen ersetzt:
‒ Einen Unimog mit Jahrgang 2010, der Anfang 2024 ausser Betrieb genommen werden musste, weil er Öl verliert, der Kran defekt und das Radlager ausgeschlagen ist. Die dazugehörigen Win- terdienstgeräte (Schneepflug und Salzstreuer) sind in einem guten Zustand und können mit ge- ringem Aufwand auf den neuen Allradgeräteträger aufgebaut werden. Die Montagekosten sind im beantragten Kredit berücksichtigt.
‒ Eine Schneefräse mit Jahrgang 2007, die Alterserscheinungen, insbesondere in der Elektronik zeigt. Ersatzteile sind kaum oder gar nicht mehr erhältlich. Die Wartungs- und Unterhaltskosten nehmen zu und sie verursacht hohe Schadstoffemissionen.
‒ Einen Ladewagen mit Jahrgang 1990, dessen notwendige Ersatzteile können nicht mehr be- schafft werden.
Der anzuschaffende Allradgeräteträger verfügt über alle notwendigen Auf- und Anbauten wie Schneefrässchleuder, Ladekran, Hackengerät mit zwei Mulden, Bauschuttcontainern stapelbar, La- debrücke für normale Materialtransporte, Ladegerät Hecklader ca. 30 m³ für die Aufnahme von Schnittgut in der ökologischen Grünpflege. Die Schneefräse und der Schneepflug des ausrangierten Unimog sind integrierbar.
Der Allradgeräteträger kann während des ganzen Jahres eingesetzt werden und erreicht damit eine gute Auslastung. Er ist mit einem neuen modernen Euro-6-Motor ausgestattet. Damit wird sie günsti- ger im Unterhalt und Treibstoffverbrauch. Das Fahrzeug kann mit einem normalen PW -Ausweis ge- fahren werden, was bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden von Vorteil ist.
Bei der Evaluation zur Ersatzanschaffung wurden auch fossilfreie Antriebssysteme geprüft. Aktuell ist für die beschriebenen Einsatzmöglichkeiten auf dem Markt kein elektrobetriebenes Fahrzeug mit ausreichender Leistung erhältlich. Damit die Einsatzbereitschaft bei allen Wetterbedingen und im ganzen Einsatzgebiet gewährleistet ist, muss deshalb ein dieselbetriebener Allradgeräteträger be- schafft werden.
Die Beschaffung wurde in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Der beantragte Kredit ent- spricht dem offerierten Preis.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion