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Entscheid

2024.DIJ.9006

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Anpassung des Konzeptteils betreffend Winterflugplätze; Anhörung der Behörden

26. Juni 2024Deutsch3 min

Source be.ch

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Anpassung des Konzeptteils betreffend Winterflugplätze; Anhörung der Behörden

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat©be.ch www.be.ch/rr

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Bernhard Traber Papiermühlestrasse 172 3063 Ittigen

Per Mail an: bernhard.traber©bazl.admin.ch

RRB Nr.: 685/2024 26. Juni 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sachplan Verkehr, Tell Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Anpassung des Konzeptteils betreffend Winterflugplätze; Anhörung der Behörden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Gelegenheit, zur Anpassung des Konzeptteils des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) betreffend Winterflugplätze Stellung nehmen zu können.

Neu soll für Winterflugplätze in Absprache mit dem betroffenen Kanton auf die Erarbeitung und Verabschiedung eines SIL-Objektblatts verzichtet werden können, sofern deren Auswirkungen auf Raum und Umwelt resp. das Konfliktpotenzial mit den umgebenden Nutzungen im Rahmen eines SIL-Koordinationsprozesses als gering beurteilt werden. Momentan gibt es schweizweit vier Winterflugfelder und zwei VVinterheliports. Ein Standort befindet sich im Kanton Freiburg und verfügt bereits über ein SIL-Objektblatt. Ein Standort befindet sich im Kanton Graubünden und die restlichen vier Standorte befinden sich im Kanton Bern. Diese saisonal betriebenen Flugplätze weisen keine feste Infrastruktur auf und verfügen bisher über kein SIL-Objektblatt.

Antrag: Der Regierungsrat beantragt, auf die vorgeschlagene Anpassung des Konzeptteils SIL betref- fend Winterflugplätze zu verzichten und die Erarbeitung der noch ausstehenden SIL-Objektblät- ter rasch anzugehen.

Begründung: In einem SIL-Objektblatt werden bezüglich Bau, Betrieb und Entwicklung der einzelnen Flug- plätze anlagespezifische Festlegungen getroffen. Anpassungen dieser Inhalte erfordern auf- grund der damit verbundenen räumlichen Auswirkungen ein Sachplanverfahren, welches sich nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung (RPV) richtet. Neben der Zusammenar- beit zwischen Bund und Kantonen sind dazu gemäss Artikel 19 RPV auch die Anhörung der Kantone und die Information und die Mitwirkung der Bevölkerung vorgeschrieben. Dieses raum- planungsrechtliche Verfahren entfällt, wenn neu auf ein SIL-Objektblatt verzichtet werden soll.

Es ist zwar weiterhin ein SIL-Koordinationsprozess vorgesehen, bei dem auch die betroffenen

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.06.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 288678 I Geschäftsnummer: 2024.DIJ.9006 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Kantone und Gemeinden miteinbezogen werden. Dies ist aber nach Meinung des Regierungs- rates kein Ersatz für die formelle Anhörung der Kantone und insbesondere nicht für die Informa- tion und Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung. Es mag sein, dass bei den Winterflugplätzen angesichts der fehlenden Infrastruktur bezüglich Bau keine räumliche Koordination erforderlich ist. Betrieb und Entwicklung der einzelnen Anlagen sind aber auch bei Winterflugplätzen be- deutsam und rechtfertigen die Mitwirkung der Bevölkerung. Ein SIL-Objektblatt bietet den geeig- neten Rahmen, um neben der Beschreibung des Standortes auch Themen wie Lärmbelastung oder Belange des Natur- und Landschaftsschutzes darzulegen. Aus Sicht des Regierungsrates ist der Pflicht zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung in jedem Fall nachzukommen.

Für den Regierungsrat ist es denn auch nicht nachvollziehbar, dass zur vorliegenden Anpas- sung eines zentralen Planungsgrundsatzes im SIL-Konzeptteil auf die Information und Mitwir- kung der Bevölkerung verzichtet wird, zumal die Änderung des rechtlich vorgesehenen Verfah- rens nicht als geringfügig gelten kann und der rechtskräftige Konzeptteil des SIL vom Bundesrat am 26. Februar 2020 beschlossen wurde.

Gerne unterstützt der Kanton Bern den Bund weiterhin bei der Erarbeitung der ausstehenden Sachplaninhalte und der Durchführung der dafür vorgesehenen raumplanerischen Verfahren.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.06.2024 I Version: 16 I Dok.-Nr.: 2280647 I Geschäftsnummer: 2024.DIJ.9006 2/2