Lexipedia

Entscheid

2024.RRGR.71

M 051-2024 Soder (Biel, GRÜNE) Geleitete Familienzentren stärker unterstützen. Antwort des Regierungsrates

26. Juni 2024Deutsch10 min

Source be.ch

M 051-2024 Soder (Biel, GRÜNE) Geleitete Familienzentren stärker unterstützen. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 051-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.71

Eingereicht am: 11.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Soder (Biel/Bienne, GRÜNE) (Sprecher/in) Patzen (Bern, GRÜNE) Blum (Melchnau, SP) Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Baumann (Münsingen, EDU) Buri (Konolfingen, GLP) Pauli (Nidau, FDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 694/2024 vom 26. Juni 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Ablehnung Ziffer 2: Ablehnung Ziffer 3: Annahme als Postulat Ziffer 4: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 5: Annahme als Postulat

Geleitete Familienzentren stärker unterstützen

Der Regierungsrat wird beauftragt, geleitete Familienzentren stärker zu unterstützen, indem er

Erwägungen

1. die bestehende enge Definition von geleiteten Familienzentren (Familienbericht 2021) auf bestehende Angebote erweitert, damit das grosse Potenzial der niederschwelligen Ange- bote für alle Familien besser aufgezeigt wird

2. Beratung bei der Planung, beim Aufbau und bei der Professionalisierung durch eine kanto- nale Ansprechstelle oder Finanzbeiträge an externe Beratungsstellen (Organisationsent- wicklung, Angebote Frühe Förderung, Integrationsförderung u. a.) ermöglicht

3. zuhanden der Gemeinden und weiteren Trägerschaften kantonal gültige Kriterien und einen Leitfaden zu den Anforderungen an geleitete Familienzentren erstellt

4. regelmässige Vernetzungsangebote unter geleiteten Familienzentren zur Qualitätsentwick- lung organisiert (Austausch, gegenseitiges Lernen, Weiterbildung)

5. finanzielle Unterstützungen für Gemeinden schafft, damit sie die geleiteten Familienzentren beim Aufbau und bei der Sicherung ihrer Grundleistungen finanziell nachhaltig unterstützen

können

Begründung:

Geleitete Familienzentren sind lokale und regionale Begegnungsorte, die Aktivitäten für Eltern ab der Schwangerschaft und für Familien mit jungen Kindern anbieten. Geleitete Familienzen- tren sind als Erstberatungs- und Triagestelle in Form eines «Walk-In»-Angebots organisiert, das möglichst zentral gelegen und durch öffentliche Verkehrsmittel erschlossen ist. Es beinhaltet re- gelmässig nutzbare, niederschwellige Angebote, mit denen Begegnungen und Austausch geför- dert werden. Für die Kinder bestehen kostenlose Spielangebote, wodurch eine frühe soziale In- tegration, frühe Sprachförderung und Chancengleichheit ermöglicht werden. Die Besuchenden finden Informationen und Zugang zu Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie anderen Dienstleistungen. Geleitete Familienzentren verfolgen damit das Ziel, eine umfassende und bedürfnisgerechte Palette an Förderangeboten in der frühen Kindheit an einem Ort kon- zentriert und für Familien einfach zugänglich zu machen.

Geleitete Familienzentren fördern eine effektive Koordination und Vernetzung der Angebote für Familien und können so bedürfnisgerechte Unterstützung niederschwellig und nah anbieten. Sie helfen den Eltern, eine Orientierung über die Angebotslandschaft und passende bestehende Angebote zu vermitteln und gewährleisten so einen optimierten Zugang zu den vorhandenen Angeboten. Idealerweise kommen in einem Familienzentrum verschiedene Angebote zusam- men, wie beispielsweise Mütter- und Väterberatung, offene Kinder- und Jugendarbeit, Elterntref- fen. Geleitete Familienzentren fördern das gegenseitige Verständnis und die soziale Integration, denn sie erreichen auch sozial belastete Familien, Familien mit Migrationshintergrund und Fa- milien mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Eltern, Grosseltern und Freiwillige bringen ihre Ideen ein und gestalten Aktivitäten mit. Geleitete Familienzentren bieten somit generationen- übergreifend Austauschmöglichkeiten und vielfältige Partizipationsmöglichkeiten.

Im Kanton Bern gibt es 32 geleitete Familienzentren bzw. Begegnungsorte für Familien.1 Diese Zentren werden aktuell durch den Kanton nicht koordiniert oder unterstützt. Im Familienbericht 2021 ist lediglich ein mögliches Modell skizziert, das zukünftig umgesetzt werden könnte. Immer mehr geleitete Familienzentren müssen leider ihr Angebot reduzieren, da sie durch die Teue- rung, gestiegene Nebenkosten und Mieten die Finanzierung nicht mehr gewährleisten können. Es braucht deshalb dringend Unterstützung seitens des Kantons. Andere Kantone unterstützen Familienzentren bereits jetzt:  Im Kanton St. Gallen zum Beispiel werden Familienzentren als zentrales Anliegen der kanto- nalen Strategie «Frühe Förderung» aufgefasst. Der Kanton berät deshalb Familienzentren fachlich und unterstützt sie finanziell. Zur finanziellen Unterstützung können pro Jahr und Projekt bis zu 15 000 Franken beantragt werden.2  Im Kanton Basel-Landschaft werden Familienzentren in der Planung und Vorbereitung sowie via Anstossfinanzierung (pro Familienzentrum pro Jahr bis zu 4000 Franken für Projekte) un- terstützt. Weiter unterstützt der Kanton die Familienzentren im Bereich der Vernetzung und Koordination (z. B. wird ein jährliches Vernetzungstreffen mit allen Familienzentren organi- siert).3  Auch im Kanton Zürich werden Familienzentren seitens des Kantons unterstützt. Dort kann jede Gemeinde, die ein Familienzentrum unterstützt, beim Kanton ein Gesuch stellen. Vo- raussetzung für Subventionen ist, dass ein Familienzentrum gewisse Kriterien erfüllt. 4

Im Kanton Bern sollen neben Gemeindeangeboten auch die Initiativen von privaten Träger- schaften (Vereine) zugunsten von geleiteten Familienzentren anerkannt und gefördert werden.

https://bildungundfamilie.ch/familienzentren/familienzentren-in-der-deutschschweiz https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/soziales/kinder-und-jugendliche/fruehe-foerderung.html https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/fachbereich-familien/projektunterstuetzung-familienzentren-bl https://www.zh.ch/de/familie/fruehe-kindheit/gesuch-subventionen-familienzentrum.html#:~:text=Die%20H%C3%B6he%20einer%20m%C3%B6gli-

Alle bestehenden geleiteten Familienzentren sollen Zugang zu Förderung und Qualitätsentwick- lung erhalten, was durch den Kanton gesichert werden soll.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständig- keitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Ent- scheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Kanton Bern ist im Bereich der frühen Förderung sehr aktiv. Der Strategie- und Massnah- menbericht zur Frühen Förderung 20205 dient als Basis dieses Engagements. Massnahmenbe- reiche wie die Mütter- und Väterberatung, die niederschwellige Elternbildung, Hausbesuchspro- gramme und die vorschulische Sprachförderung stellen zentrale Elemente dieser Strategie dar. Die «geleiteten Familienzentren» wurden im Familienbericht 2021 6 als eine ergänzende Mass- nahme aufgeführt, mit dem Hinweis, dass die Umsetzung solcher zusätzlichen Massnahmen erst dann an die Hand genommen wird, wenn die finanzielle Situation des Kantons dies zulässt.

Zu Ziffer 1 Die geleiteten Familienzentren werden im Familienbericht 2021 als eine neue, ergänzende Mas- snahme aufgeführt. Die Massnahme hat zum Ziel, Familien mit Unterstützungsbedarf die hierfür passenden, bestehenden Angebote zu vermitteln. Zielgruppe sind Familien, die schwer erreich- bar sind, sowie Familien, die grundsätzlich Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen wür- den, jedoch Mühe haben, sich in den bestehenden, relevanten Angebotsstrukturen zu orientie- ren. Auch mangelnde Sprachkenntnisse können eine Hürde darstellen. Mit der Schaffung einer zentralen und niederschwelligen Anlaufstelle könnte diese Herausforde- rung angegangen werden. In erster Linie würde diese Stelle den Bedarf der Eltern klären, Ori- entierung bieten und an die passenden Angebote, die in der Gemeinde oder in der Region vor- handen sind, verweisen. Auch könnten die Eltern bei administrativen Belangen unterstützt und entlastet werden. Eine solche Erstberatungs- und Triagestelle soll physisch und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. Auch sollen in unmittelbarer Nähe weitere Angebote für Eltern zur Verfü- gung stehen. Durch diese örtliche Integration von Anlaufstelle und Angeboten entsteht gemäss Familienbericht erst ein «geleitetes Familienzentrum». Diese beiden Faktoren sind aus Sicht des Regierungsrates zentral, um die eingangs beschriebene Herausforderung bewältigen zu können. Eine Erweiterung der Definition, damit auch andere Angebote als «geleitetes Familien- zentrum» gelten, erachtet der Regierungsrat daher nicht als zielführend. Zudem ist die Beschreibung von geleiteten Familienzentren im ersten Teil der Begründung der Motion mit der Definition im Familienbericht vergleichbar. Es ist folglich auch nicht klar, um wel- che Aspekte die bestehende Definition erweitert werden soll. Der Regierungsrat beantragt daher die Ablehnung der Ziffer 1.

Dieser Bericht ist einsehbar auf der Internetseite der GSI: www.gsi.be.ch > Themen > Familie und Gesellschaft > Frühe Förderung > Frühe Förderung im Kanton Bern, Strategie und Massnahmen (PDF) Der Familienbericht 2021 ist einsehbar auf der Internetseite der GSI: www.gsi.be.ch > Themen > Familie und Gesellschaft > Familienpolitik > Familien- bericht 2021 (PDF)

Zu Ziffer 2 Mit Ziffer 2 wird gefordert, dass der Kanton bei der Planung und beim Aufbau von Familienzen- tren sowie bei der Professionalisierung Unterstützung durch Beratung anbietet. Dass der Kan- ton als Wissensträger fungieren soll, wird nicht als eine ideale und zweckmässige Lösung er- achtet: Familienzentren oder ähnliche Angebote gibt es im Kanton Bern schon seit vielen Jah- ren, das notwendige Fachwissen ist folglich in der Angebotslandschaft vorhanden. Daher scheint aus Sicht des Regierungsrates vor allem der Wissensaustausch unter den Anbietenden zentral, wobei deren (regionale) Vernetzung eine wichtige Rolle spielt (siehe Ziffer 4). Auch wird davon ausgegangen, dass durch den direkten Austausch unter Leistungserbringenden Ange- bote (weiter)entwickelt werden können, die besser auf die spezifischen Bedingungen vor Ort ausgerichtet sind. Zudem ist es dem Regierungsrat grundsätzlich ein Anliegen, dass nicht Angebotsstrukturen (mit)finanziert werden, sondern effektiv erbrachte Leistungen, die direkt der Zielgruppe zugute- kommen. Würde der Kanton als Wissensträger fungieren, müsste dieses Knowhow erst aufge- baut werden, was zusätzliche personelle und folglich auch finanzielle Ressourcen bedingen würde. Würde der Kanton einen externen Anbieter mit der Beratung beauftragen, so wären auch hierfür zusätzliche Mittel notwendig, die nicht direkt die Menschen erreichen, welche die Dienstleistungen eines Familienzentrums beanspruchen. Zudem besteht im Bereich der Frühen Förderung ein grosses Engagement an Freiwilligenarbeit, bei der Flexibilität und eine informelle Form der Zusammenarbeit zentrale Aspekte sind. So wird grundsätzlich in Frage gestellt, ob eine Professionalisierung der richtige Weg ist und nicht gar negative Folgen haben könnte, wie bspw. ein Rückzug von Freiwilligen. Daher beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Ziffer 2.

Zu Ziffer 3 Geleitete Familienzentren sind Angebote, die möglichst niederschwellig zugänglich sein sollen und folglich gemäss den lokalen Bedingungen in der Gemeinde/Region auszugestalten sind. Hierfür braucht es Flexibilität und Handlungsspielraum, die mit der Einführung von (verbindli- chen) Kriterien möglicherweise eingeschränkt würden. Verbindliche Vorgaben müssen zudem überprüft werden, was auf Seiten der Verwaltung zusätzlichen Aufwand generiert. Die Bereit- stellung eines Leitfadens, an dem sich Gemeinden und Gemeindeverbände beim Aufbau eines geleiteten Familienzentrums orientieren können, scheint insofern zielführender. Folglich zeigt sich der Regierungsrat bereit, die Forderungen der Ziffer 3 zu prüfen und bean- tragt die Annahme als Postulat.

Zu Ziffer 4 Das zuständige Amt für Integration und Soziales führt mit dem Verein Mütter- und Väterbera- tung Kanton Bern einen Leistungsvertrag zur Durchführung von regionalen Vernetzungstreffen im Bereich der frühen Förderung. Der Verein organisiert in den verschiedenen Regionen Vernetzungstreffen, führt diese durch und bereitet die Inhalte der Treffen in geeigneter Form auf. Diese Treffen ermöglichen einen fachlichen Austausch, themenspezifische Sensibilisierung und Qualifizierung unter den teilneh- menden Akteuren. Das Angebot wird auch mit bereits bestehenden regionalen Vernetzungstä- tigkeiten koordiniert und im Austausch mit dem Kanton umgesetzt.

Unter dem Vorbehalt, dass der Kanton diese Sitzungsgefässe nicht selbst durchführt, sondern den Verein Mütter- und Väterberatung Kanton Bern damit beauftragt hat, sieht der Regierungs- rat die Forderung als erfüllt und beantragt die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Zif- fer 4.

Zu Ziffer 5 Auf der ersten Seite des Familienberichts wird vorbemerkt, dass die ergänzend vorgeschlage- nen Massnahmen (zu welchen die geleiteten Familienzentren zählen) als fachliche Einschät- zung zu werten sind, die das bestehende kantonale Engagement optimieren würden. Mit Blick auf die finanzielle Situation des Kantons wird transparent festgehalten, dass «die Aufnahme der Umsetzung zusätzlicher Massnahmen und damit auch deren Budgetierung erst angegangen wird, wenn dies auch aus Sicht der Kantonsfinanzen und der wirtschaftlichen Situation im Kan- ton als tragbar erscheint.» Die finanzpolitische Situation des Kantons Bern bleibt weiterhin herausfordernd. Vor diesem Hintergrund schätzt der Regierungsrat eine finanzielle Unterstützung von geleiteten Familien- zentren im Sinne einer Stärkung des Angebots kritisch ein. Da die im Familienbericht erwähnte Massnahme der geleiteten Familienzentren nach wie vor als eine zielführende Massnahme erachtet wird, zeigt sich der Regierungsrat aber bereit zu prüfen, ob spezifische Angebote in Familienzentren, wie beispielsweise die niederschwellige Elternbil- dung, mit einer Finanzierung über das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) unterstützt wer- den könnten. Diese finanziellen Mittel sind allerdings beschränkt. Eine darüber hinausgehende Finanzierung würde auch auf Seiten der Gemeinden zu Mehrkosten führen (da lastenaus- gleichsberechtigt 7). Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte empfiehlt der Regierungsrat, die Ziffer 5 als Postulat anzunehmen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Soziale Leistungsangebote im Bereich der Frühen Förderung werden über den Lastenausgleich Soziales abgerechnet, d. h. die Kosten werden hälftig vom Kanton und hälftig vom Kollektiv der Gemeinden getragen (Art. 25 FILAG)