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Entscheid

2024.SIDGS.167

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen

15. Mai 2024Deutsch2 min

Source be.ch

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Per Mail: kpr-rm@fedpol.admin.ch

RRB Nr.: 47 / 2 0 2í, 15. Mai 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwand- ter Organisationen Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum titelerwähnten Bundesgesetz.

Er anerkennt die Wichtigkeit des Verbots der Hamas sowie aller unterstützender Organisatio- nen. Er beantragt deshalb die Streichung der kann-Formulierung in Artikel 1 Absatz 2 des Bun- desgesetzes. Aus seiner Sicht sollte es hier keinen Ermessensspielraum geben, weshalb die erwähnte Formulierung anzupassen ist. Sind verwandte Organisationen in der Zielsetzung oder den eingesetzten Mitteln mit jenen der Hannas übereinstimmend, so sind auch diese wegen ih- rer Gefährlichkeit konsequent zu verbieten.

Für die Berücksichtigung seines Anliegens spricht er Ihnen seinen Dank aus.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer< Regierungspräsident Staatsschreiber

031041D1v 03 Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.02.2024 I Version: 9 I Dok.-Nr.: 462951 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.167 1/1