2024.SIDGS.167
Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
15. Mai 2024Deutsch2 min
Source be.ch
Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Per Mail: kpr-rm@fedpol.admin.ch
RRB Nr.: 47 / 2 0 2í, 15. Mai 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwand- ter Organisationen Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum titelerwähnten Bundesgesetz.
Er anerkennt die Wichtigkeit des Verbots der Hamas sowie aller unterstützender Organisatio- nen. Er beantragt deshalb die Streichung der kann-Formulierung in Artikel 1 Absatz 2 des Bun- desgesetzes. Aus seiner Sicht sollte es hier keinen Ermessensspielraum geben, weshalb die erwähnte Formulierung anzupassen ist. Sind verwandte Organisationen in der Zielsetzung oder den eingesetzten Mitteln mit jenen der Hannas übereinstimmend, so sind auch diese wegen ih- rer Gefährlichkeit konsequent zu verbieten.
Für die Berücksichtigung seines Anliegens spricht er Ihnen seinen Dank aus.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer< Regierungspräsident Staatsschreiber
031041D1v 03 Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.02.2024 I Version: 9 I Dok.-Nr.: 462951 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.167 1/1