Lexipedia

Entscheid

2024.SIDGS.255

Konsultation des Bundes: Entwurf Bericht Orientierungstag Frauen

26. Juni 2024Deutsch6 min

Source be.ch

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerung und Sport VBS

Per E-Mail: gerhard.saladin@gs-vbs.admin.ch

RRB Nr.: 682/2024 26. Juni 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Konsultation des Bundes: Entwurf Bericht Orientierungstag Frauen Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Generell gibt der Bericht eine Übersicht über die verschiedenen Optionen für die Einführung ei- nes obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen sowie die zu erwartenden Auswirkun- gen auf den Bund und die Kantone. Der Regierungsrat des Kantons Bern erwartet jedoch, dass die Mehrkosten für die Kantone genauer aufgeschlüsselt und dargestellt werden. In der aktuell vorliegenden Version des Berichts sind die Mehrkosten, zumindest für den Kanton Bern, zu tief angesetzt. Es werden nur Sachkosten aufgeführt, was unseres Erachtens zu kurz greift. Wir sind der Meinung, dass der bei den Kantonen erforderliche zusätzliche Personalaufwand eben- falls ausgewiesen und kapitalisiert werden muss, sowie durch den Bund zu entschädigen ist. Auch die gesellschaftlichen und ökonomischen Folgen einer obligatorischen Einführung fehlen im Bericht und bedürfen aus Sicht des Regierungsrates einer vertieften Analyse.

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Bundes, dass der Bedarf an Moderatorinnen und Moderatoren bei einer Umsetzung des Obligatoriums für den Besuch des Orientierungstags für Frauen deutlich höher sein wird als heute. In einer früheren Schätzung ging der Kanton Bern von zusätzlichen 30 Moderatorinnen und Moderatoren pro Jahr aus. Bereits heute ist es an- spruchsvoll, genügend Milizpersonal für die Moderation der Orientierungstage zu gewinnen. Diesem Umstand muss in der weiteren Planung ausreichend Rechnung getragen werden, be- achtet man den grossen Einfluss der Moderatorinnen und Moderatoren auf die Erfolgsaussich- ten der Orientierungstage, wie dies auch im Bericht deutlich zum Ausdruck kommt.

03104101v03

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 09.04.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 289413 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.255 1/4

2. Anträge und Bemerkungen

2.1 Antrag zu den Empfehlungen

Der Regierungsrat des Kantons Bern stimmt den vorgeschlagenen Empfehlungen unter der Vo- raussetzung zu, dass die Formulierungen dahingehend anzupassen sind, dass auf Begriffe wie «unbedingt» oder «zwingend» verzichtet wird.

2.2 Begründung

Durch die Verwendung dieser Begrifflichkeiten werden die Empfehlungen zu Verpflichtungen. Zudem werden die Empfehlungen damit implizit priorisiert — es gibt «wichtige und zwingende» Empfehlungen (bspw. Nr. 1,2 und 3) und «andere» Empfehlungen (bspw. Nr. 4, 5 und 6).

2.3 Antrag zu Kapitel 1

Im Entwurf des Berichts wird die Frage der Alimentierung der Armee nicht adressiert. Diese Thematik sollte jedoch im Bericht angesprochen werden.

2.4 Begründung

Der Bericht prognostiziert, dass sich mit dem obligatorischen Orientierungstag für Schweizerin- nen allenfalls mehr Frauen für den Militärdienst beziehungsweise Zivilschutz anmelden. Dies würde eine Erhöhung der Zahl der Armeeangehörigen bedeuten, während der Effektivbestand der Armee zum aktuellen Zeitpunkt höher ist als in der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 2016 über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, A0)1 vorgesehen (Bestand heute: 147000, gemäss AO vorgesehen: 140000). Eine Änderung der gesetzlichen Grundlage ist zwar in Erarbeitung: Der Bundesrat erachtet eine Reduktion des Effektivbestan- des angesichts der aktuellen geopolitischen Lage nicht als opportun, es soll daher dem Bundes- rat die Kompetenz delegiert werden, den gesetzlich maximalen Effektivbestand an Militärdienst- pflichten für eine gewisse Zeit zu überschreiten2. Es wäre sinnvoll, wenn der Bericht diese Tat- sache erläutert.

2.5 Bemerkung zu Kapitel 2.2

In Kapitel 2.2 des Berichts werden mildere Massnahmen zur Vermittlung vertiefter Informatio- nen über die Sicherheit der Schweiz ausgeführt. Dabei werden unter anderem auch sogenannte Sicherheitswochen als Ausbildungsangebot für die Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe Il erwähnt. Hierzu möchten wir darauf hinweisen, dass in den Berufsfachschulen der beruflichen Grundbildung sowie in den allgemeinbildenden Schulen mit sehr dichtem Lehrplan die Durch- führung einer einwöchigen Veranstaltung zeitlich herausfordernd sein kann. Es sollte deshalb den Schulen und Lehrkräften überlassen werden, wie und in welcher Tiefe sie das Thema in den bestehenden Unterrichtsgefässen behandeln können. Gewisse Schulen haben diesbezüg- lich in den letzten Jahren bereits einen thematischen Schwerpunkt gelegt. Die Greifbarkeit ent- sprechender Unterrichtsmaterialien und Lehrmittel wird begrüsst.

SR 513.1

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 09.04.2024 I Version: 20 I Dok.-Nr.: 469851 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.255 2/4

2.6 Antrag zu Kapitel 2.4

Die Formulierung, wonach Schweizerinnen sich nicht für die Themen des Orientierungstags in- teressieren würden, ist anzupassen.

2.7 Begründung

Wir teilen die Einschätzung des Berichts, dass Schweizerinnen den Orientierungstag mit einer anderen Einstellung besuchen werden als Schweizer, da erstere nicht stellungspflichtig sind. Daher müssen die Inhalte des heutigen Orientierungstages teilweise angepasst werden, damit den Schweizerinnen Sinn und Mehrwert eines freiwilligen Dienstes aufgezeigt werden. Dass die Schweizerinnen jedoch an den Themen des Orientierungstages weniger interessiert sein wür- den als Schweizer, wie es aktuell im dritten Abschnitt von Kapitel 2.4 steht, könnte so gelesen werden, als interessierten sich die Schweizerinnen grundsätzlich weniger für Sicherheitsthe- men. Vielmehr sollte in diesem Absatz deutlich gemacht werden, dass Schweizerinnen, weil sie nicht dienstpflichtig sind, teilweise über ein anderes Informationsbedürfnis verfügen, als die dienst- pflichtigen Schweizer. Als Beispiel wird im Bericht bereits das Thema des Wehrpflichtersatzes genannt, das für die Schweizerinnen am Orientierungstag weniger relevant sein dürfte.

2.8 Antrag zu Kapitel 3.2 und Anhang 1

Die Eruierung der in Anhang 1 dargestellten Mehrkosten für die Kantone sind im Bericht ge- nauer herzuleiten. Insbesondere ist der unter Kapitel 3.2.1 ausgeführte erwartete Mehraufwand im Disziplinarwesen wegen unentschuldigter Nichtteilnahme am Orientierungstag in den errech- neten Mehraufwand nniteinzubeziehen. Weiter ist auch der finanzielle Aufwand für die kantona- len zusätzlichen personellen Ressourcen auszuweisen.

Dem VBS ist bewusst, dass die mit diesem Projekt verbundene Erhöhung der Anzahl Mitarbei- tenden eine Herausforderung darstellt, da viele Kantone bereits heute einen Stellenstopp ha- ben. Im Berichtsentwurf wird auf Seite 19 if. daher die Möglichkeit erwähnt, zur Durchführung der Orientierungsstage zeitweise Bundespersonal zur Verfügung zu stellen und zudem den Kostenschlüssel anzupassen. Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst diesen Ansatz. Grundsätzlich geht der Regierungsrat des Kantons Bern davon aus, auch bei der Weiterbear- beitung des Geschäfts die bestmögliche finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund im Vordergrund steht und entsprechend geprüft wird.

2.9 Begründung

Die aktuelle Darstellung lässt keine Schlüsse zu, wie die Berechnungen zustande gekommen sind und die Beträge erscheinen eher tief. Dies gerade auch in Anbetracht dessen, dass nach der Einführung des Obligatoriums ein deutlicher (auch personeller) Mehraufwand im Disziplinar- wesen zu erwarten ist.

Gemäss einer früheren Erhebung geht der Kanton Bern von jährlichen Mehrkosten von ca. CHF 230'000 aus (Personalkosten, Verpflegung, Drucksachen, Verbrauchsmaterial). Darin nicht enthalten sind die Kosten für die Räumlichkeiten. Es ist zu beachten, dass es sich dabei um eine grobe Schätzung handelt, die bei einer allfälligen Einführung eines Obligatoriums für Frauen nochmals verifiziert werden müsste.

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 09.04.2024 I Version: 20 I Dok.-Nr.: 469851 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.255 3/4

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Finanzdirektion - Bildungs- und Kulturdirektion — Direktion für Inneres und Justiz - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Staatskanzlei

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 09.04.2024 I Version' 20 I Dok.-Nr.: 4698511 Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.255 4/4