Lexipedia

Entscheid

2025-48

2025-48

18. Februar 2025Deutsch1 min

18.02.2025

Source finma.ch

A (natürliche Person) - andere

Partei

A (natürliche Person)

Bereich

Amtshilfe

Thema

andere

Zusammenfassung

Die FINMA wurde von einer ausländischen Behörde im Rahmen der internationalen Amtshilfe (Art. 42 ff. FINMAG) um Bankkundendaten im Zusammenhang mit deren Untersuchung wegen Verdachts auf Verletzung von Finanzmarktrecht, namentlich Verstoss gegen die Verpflichtung zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen, ersucht. Im Kundenverfahren (Art. 42a FINMAG) sprach sich A ohne Begründung gegen eine Übermittlung ihrer Daten an die ausländische Behörde aus und verlangte eine Verfügung der FINMA. In ihrer Verfügung kam die FINMA zum Schluss, dass sämtliche Amtshilfevoraussetzungen gemäss Art. 42 FINMAG erfüllt sind, weshalb die Amtshilfe an die ausländische Behörde rechtmässig ist.

Massnahmen

None

Rechtskraft

rechtskräftig; eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen; Urteil B-1427/2025 vom 24.04.2025

Kommunikation

-

Entscheiddatum

Sachverhalt

18.02.2025

Erwägungen

18.02.2025