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Entscheid

2025.BVD.4032

Kantonsbeitrag 2025 an den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Verpflichtungskredit

19. November 2025Deutsch4 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1257/2025 Datum RR-Sitzung: 19. November 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.4032 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonsbeitrag 2025 an den Bahninfrastrukturfonds (BIF), Verpflichtungskredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Bewilligung eines Investitionsbeitrags von insgesamt CHF 97 342 230 an den Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 32 447 410) am Gesamtbeitrag des Kantons.

Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 64 894 820.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101), Art. 87a ‒ Eisenbahngesetz des Bundes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101), Art. 49 und 57 ‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (Bahninfrastrukturfondsgesetz; BIFG; SR 742.140) ‒ Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120), Art. 23 ‒ Bundesverordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen vom 23. November 1983 (Eisen- bahnverordnung; EBV; SR 742.141.1) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (BSG 762.4), Art. 4, 5 und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um wiederkehrende Ausgaben gemäss Art. 28 FHG. Sie sind gebunden im Sinne von Art. 30 Abs. 2 FHG, weil der Kantonsbeitrag in Artikel 57 EBG grundsätzlich und vertraglich festge- legt ist und somit kein Entscheidungsspielraum besteht.

4. Massgebende Kreditsumme

Beitrag Kanton Bern an den Bahninfrastrukturfonds 2025 zulasten Kanton und Gemeinden CHF 97 342 230

./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 32 447 410

Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 64 894 820

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgen- den Zahlungstranchen abgelöst wird.

Konto Bezeichnung Jahr Betrag

363000000 Beiträge an Bund 2025 CHF 97 342 230

Die Einlage wird dem Kanton Bern quartalsweise auf dem Kontokorrent bei der Schweizerischen Na- tionalbank belastet.

Der Beitrag ist um rund CHF 800 000 höher als er im Budget der Bau- und Verkehrsdirektion einge- stellt ist. Die Differenz kann innerhalb der Produktgruppe kompensiert werden.

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 463200701 vereinnahmt

6. Begründung

Seit 2016 leistet der Kanton Bern einen Beitrag an den Bahninfrastrukturfonds (BIF) gestützt auf das Bahninfrastrukturfondsgesetz (BIFG). Den letzten Kantonsbeitrag an den BIF für das Jahr 2024 hat der Regierungsrat mit RRB 385/2024 bewilligt.

Entwicklung des Beitrags an den BIF

Neben dem Ausbau der Bahninfrastruktur werden aus dem BIF vorrangig der Betrieb und der Sub- stanzerhalt (Unterhalt und Erneuerung) der gesamten Bahninfrastruktur in der Schweiz finanziert. Nebst allgemeinen Bundesmitteln, dem MWST-Promille, Mineralölsteuermitteln, der LSVA und 2 % der direkten Bundessteuer leisten die Kantone jährliche Beiträge an den BIF.

Gemäss Schreiben des BAV vom 15. Oktober 2025 beläuft sich die Einlage aller Kantone in den BIF für 2025 auf CHF 640.87 Mio.

Der Anteil des Kantons Bern für das Jahr 2025 richtet sich nach den gemäss den Offerten 2023 be- stellten 23 466 630 Zugkilometern (Zkm) und der prognostizierten Nachfrage von 1 138 812 703 Personenkilometern (Pkm).

Das BAV hat den Aufteilungsschlüssel mit Schreiben vom 15. Oktober 2025 definitiv festgelegt.

Der Anteil des Kantons Bern steigt von 15.023 % im Jahr 2024 auf 15.189 % im Jahr 2025.

Nachdem in den vergangenen Jahren der Anteil des Kantons Bern stetig gesunken war, steigt er in der Berechnung des BIF-Beitrages 2025 (Basiswerte Offerten 2023) nun leicht an. Sowohl die Nach- frage (Personenkilometer; Pkm) wie auch das Angebot (Zugkilometer; Zkm) sind zwischen Offerte 2022 (Basiswerte für BIF-Beitrag 2024) und Offerte 2023 (Basiswerte für den BIF-Beitrag 2025) leicht stärker gestiegen als der gesamtschweizerische Durchschnitt.

Hauptgrund dafür ist ein Angebotsausbau beim RBS. Auf den Fahrplan 2023 wurde das Angebot auf dem RE Bern-Solothurn ausgebaut und die Linie S8 wurde bis Bätterkinden verlängert.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle ‒ Bau- und Verkehrsdirektion