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Schreiben des EJPD: Inkraftsetzung Strafnorm zur Nachstellung. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz

Per E-Mail an: info.strafrecht@bj.admin.ch und gabriella.d-addario-dipaolo@bji.admin.ch

RRB Nr.: -8 75 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Neue Strafnorm zur Nachstellung. Inkraftsetzung Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit, sich zur Frage der Inkraftsetzung der Strafnorm zur Nachstellung zu äussern.

Der Kanton Bern rechnet zwar infolge des neuen Tatbestands mit einem Mehraufwand bei den Strafverfolgungsbehörden. Er sieht jedoch keine Gründe, welche gegen ein Inkrafttreten der Be- stimmung per 1. Januar 2026 sprechen würden.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

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Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Sicherheitsdirektion

— Justizverwaltungsleitung

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 17.07.20251 Version: 31 Dok.-Nr.: 27671021 Geschäftsnummer: 2025.DIJ.11202 1/1

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