Schreiben des EJPD: Inkraftsetzung Strafnorm zur Nachstellung. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Per E-Mail an: info.strafrecht@bj.admin.ch und gabriella.d-addario-dipaolo@bji.admin.ch
RRB Nr.: -8 75 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Neue Strafnorm zur Nachstellung. Inkraftsetzung Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit, sich zur Frage der Inkraftsetzung der Strafnorm zur Nachstellung zu äussern.
Der Kanton Bern rechnet zwar infolge des neuen Tatbestands mit einem Mehraufwand bei den Strafverfolgungsbehörden. Er sieht jedoch keine Gründe, welche gegen ein Inkrafttreten der Be- stimmung per 1. Januar 2026 sprechen würden.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
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Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Sicherheitsdirektion
— Justizverwaltungsleitung
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 17.07.20251 Version: 31 Dok.-Nr.: 27671021 Geschäftsnummer: 2025.DIJ.11202 1/1