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Entscheid

2025.SIDGS.186

Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe an Vertriebene in der DR Kongo

5. März 2025Deutsch3 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 230/2025 Datum RR-Sitzung: 5. März 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.186 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe an Vertriebene in der DR Kongo

Rechtsgrundlagen: - Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

Gesuchsteller: Medair, Ecublens Geschäfts Nr.: 841969 Vorhaben: Nothilfe für Vertriebene in der Demokratischen Republik Kongo Gegenstand: Die Menschen in der Demokratischen Republik Kongo leiden seit Jahren unter bewaffneten Konflikten, welche am 23. Januar 2025 eskaliert sind. Zahlreiche Übergriffe und Zerstörungen durch die Rebellengruppe M23, darunter auch Angriffe auf Vertriebenenlager, haben eine neue Welle von Massenvertreibun- gen zur Folge. Laut der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) hat sich die humanitäre Lage in der Demokratischen Republik Kongo seit der Eskalation massiv verschlechtert. Seit Januar 2025 hat der Konflikt bereits mehrere hun- dert Todesopfer und über 3'000 Verletzte gefordert. Über 500'000 Menschen sind zu den bereits 700'000 Vertriebenen in und um Goma dazugekommen. Im ganzen Land wurden bereits 6.7 Millionen Personen vertrieben. Über zwei Drittel der Gesundheitseinrichtungen im Nord Kivu sind nicht mehr funktions- tüchtig oder stark beeinträchtigt. Der Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung und medizinischer Versorgung ist sehr stark eingeschränkt. Auch kommt es zu Zwangsrekrutierungen, Plünderungen, sexueller Gewalt und es herrscht ein erhöhtes Risiko für Epidemien. Medair, seit 1996 in der Demokratischen Republik Kongo präsent und gut ver- netzt, leistet von Februar bis Mai 2025 einen Nothilfeeinsatz in den Provinzen Nord Kivu, Süd-Kivu und Ituri. Es werden mobile medizinische Grundversor- gungszentren eingerichtet, bestehende Gesundheitseinrichtungen unterstützt, Massnahmen gegen Unterernährung und zur Verhinderung von Epidemien getroffen. Der Zugang zu sauberem Wasser, Sanitäreinrichtungen und Hygiene (WASH) wird ermöglicht. Zudem wird psychologische erste Hilfe geleistet. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten Nothilfemassnahmen. Gesamtkosten: CHF 2'322'035.00 Subvention LF: CHF 80'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107

02|00|D|v02

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 21.02.2025 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 300688 | Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.186 1/2

Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung. - Über den Einsatz der Mittel und deren Wirkung ist dem Lotteriefonds im Verlauf des Jahres ein Bericht einzureichen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Finanzielle Situation Lotteriefonds per 20.02.2025

Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 99'575’850 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 80’000

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 21.02.2025 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 300688 | Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.186 2/2