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Entscheid

2025.WEU.1936

Vernehmlassung des Bundes: Schwankungsreserve für Schweizer Wein. Stellungnahme des Kantons Bern

13. August 2025Deutsch2 min

Source be.ch

Vernehmlassung des Bundes: Schwankungsreserve für Schweizer Wein. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 infosegierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Kommission für Wirtschaft und Abgaben Bundesamt für Landwirtschaft

Per Mail an: gever@blw.admin.ch

RRB Nr.: 763/2025 13. August 2025 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Parlamentarischen Initiative «Einführung einer Klima- reserve für Schweizer Wein» (22.405) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt die vorgeschlagenen Regelungen ab.

Die vorgeschlagene Regelung würde es erlauben, auf der gesamten Fläche eine Trauben- menge zu produzieren, welche den Höchstertrag überschreitet. Weil die Begrenzung der Trau- benerträge je Flächeneinheit aber eine wesentliche Massnahme zur Sicherung der Qualität der erzeugten Weine ist, bedeutet ein grösserer Höchstertrag letztlich eine tendenziell schlechtere Qualität. Dies betrifft sämtliche Trauben des jeweiligen Jahres, unabhängig davon, ob sie als normaler AOC-Wein verkauft oder der Reserve zugewiesen werden. Die Kantone können schon heute, gestützt auf Art. 21 der Weinverordnung (SR 916.140), die Höchsterträge für AOC-Weine jährlich nach Anhörung der kantonalen Branchenorganisationen festlegen und die Höchster- träge in Zusammenarbeit mit den Weinbäuerinnen und -bauern marktgerecht anpassen.

Die Vorlage führt im Vollzug zu einer zusätzlichen regulatorischen Dichte. Dies hat bei den teil- nehmenden Kantonen insgesamt einen erhöhten Bedarf an finanziellen und personellen Res- sourcen zur Folge. Die Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich der Bildung einer Weinreserve, die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit von Trauben und Weinen der Reserve sowie deren Kontrolle durch die Behörde führen zu mehr administrativem Aufwand.

Aus Sicht des Regierungsrates ist der allfällige Mehrwert der Vorlage für die jeweils Betroffenen im Vergleich zu den höheren Aufwänden für den Vollzug und die Umsetzung zu bescheiden. Zudem befürchtet der Regierungsrat, dass die Konsumentinnen und Konsumenten kritisch auf eine Herabsetzung der hohen Qualitätsanforderungen des AOC-Labels reagieren würden und sich dies negativ auf die Zahlungsbereitschaft auswirken könnte.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 30.06.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 3074661 Geschäftsnummer: 2025.VVEU.1936 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Finanzdirektion — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beilage — Antwortformular

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 30.06.2025 I Version: 12 I Dok.-Nr.: 1366818 I Geschäftsnummer: 2025.VVEU.1936 2/2