2025.WEU.4774
Vernehmlassung des Bundes: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung. Stellungnahme des Kantons Bern
11. März 2026Deutsch3 min
Source be.ch
Vernehmlassung des Bundes: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Per E-Mail an: ecco@gs-uvek.admin.ch
RRB Nr.: 244/2026 11. März 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 29. Oktober 2025 hat uns das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Vernehmlassung zur Änderung der Klima schutz-Verordnung unterbreitet. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gele genheit, zur Vorlage Stellung nehmen zu können.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Bund und Kantone nehmen nach Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Ziele im Kiimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) in Bezug auf die Erreichung des Ziels von Netto-Null Emissionen und auf die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels eine Vorbildfunktion wahr. Dafür wird eine möglichst umfassende Reduktion der Treibhaus gasemissionen sowie ein Ausgleich der verbleibenden Emissionen mittels Negativemissions technologien angestrebt. Neben den direkten und indirekten Emissionen sind dabei die vor- und nachgelagerten Emissionen zu berücksichtigen. Das ambitionierte Ziel, Netto-Null bis 2040 in der Bundesverwaltung zu erreichen, unterstreicht den langfristigen Handlungsrahmen.
Die Klimaschutz-Verordnung (KIV) konkretisiert die wesentlichen Punkte und die Umsetzung von Artikel 10 KIG. Grundsätzlich stützt der Kanton Bern die Vorlage, beantragt jedoch mit den nachfolgenden Anträgen punktuelle Präzisierungen.
Kanton Bern Canton de Berne
2. Anträge
2.1 Antrag 1: Fokus auf Massnahmen, Umsetzung und Zielerreichung
In Art. 30a KIV ist ein Mechanismus für die Anpassung von Massnahmen einzubauen, falls Zwi schenziele nicht erreicht werden.
Begründung
Der vorliegende Verordnungsentwurf konzentriert sich stark auf Aspekte der Dokumentation. Das ist ungenügend, um die Zielerreichung zu gewährleisten. Der Rahmen für die Evaluierung, Erarbeitung, Priorisierung und Umsetzung sowie allfällige Anpassung der Massnahmen sollte geklärt werden, damit die im Art. 10 KIG enthaltenen Ziele erreicht werden können.
2.2 Antrag 2: Hilfestellungen und Koordination:
Art. 30f Abs. 1 KIV ist wie folgt oder ähnlich zu ergänzen: «Unter Federführung des UVEK und in Zusammenarbeit mit den Kantonen stellt der Bund den Kantonen, den Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung gemäss Anhang 1 RVOV und den verselbstständigten Ein heiten des Bundes gemäss Anhang 3 RVOV themenspezifische Umsetzungshilfen zur Bilanzie rung von Treibhausgasemissionen sowie Grundlagen, Methoden und Materialien für die Errei chung des Netto-Null-Ziels zur Verfügung und fördert den Wissenstransfer.»
Begründung
Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bund die notwendigen Grundlagen (Art. 30f KIV) zur Ver fügung stellt. Dabei ist sicherzustellen, dass auf die Bedürfnisse der Kantone eingegangen wird, welche in Bezug auf die Bilanzierung, Fahrpläne und Massnahmen unterschiedlich weit fortge schritten sind, und teilweise viel Erfahrung mitbringen. Eine verstärkte institutioneile Koordina tion zwischen Bund und Kantonen, repräsentiert durch den Cercle Climat, ist anzustreben.
Mit der Nutzung bestehender Plattformen (Initiative Vorbild Energie und Klima (VEK), Netzwerk Anpassung an den Klimawandel, etc.) kann zudem der Austausch von Erfahrungen, Daten und Best Practices systematisch gefördert werden. Eine solche Koordination trägt wesentlich dazu bei, Synergien zu nutzen, Doppelspurigkeit zu vermeiden und ein einheitliches Verständnis über Zielerreichung und Methodik zu gewährleisten.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Kanton Bern Canton de Berne
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