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Entscheid

221-00422-38NnqM

221-00422 Kategorisierung PV-Anlage – Beispiel Abschreibungsverfügung 18.10.2018

18. Oktober 2018Deutsch6 min

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Christoffelgasse 5, 3003 Bern Tel. +41 58 462 58 33, Fax +41 58 462 02 22 info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch COO.2207.105.3.423442 Referenz/Aktenzeichen: 221-00422 Bern, 18.10.2018 V...

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Beschwerdeverfahren wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gebühren erhoben.

3.

Die Pronovo AG wird verpflichtet, Herrn […] eine Parteientschädigung von […] Franken zu bezahlen.

4.

Die Verfügung wird Herrn […] und der Pronovo AG mit eingeschriebenem Brief eröffnet. Bern, 18.10.2018 Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Carlo Schmid-Sutter Präsident Renato Tami Geschäftsführer Versand: 30.10.2018 Zu eröffnen mit eingeschriebenem Brief: - […] vertreten durch […] - Pronovo AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick Mitzuteilen an: - Bundesamt für Energie, 3003 Bern -- 4 of 5 -Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen (Art. 50 VwVG, Art. 66 Abs. 2 EnG). Die Frist steht still: a) vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; b) vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; c) vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 22a VwVG). Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

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