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Entscheid

2A/268/2006

2A.268/2006 31.05.2006

31. Mai 2006Deutsch6 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 200.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Amt für Migration und dem Kantonsgericht, Einzelrichter für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, Basel-Landschaft sowie dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 31. Mai 2006

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: