Lexipedia

Entscheid

2A/3/2005

2A.3/2005 14.02.2005

14. Februar 2005Deutsch6 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 143 Abs. 1 OG:

1.

Die Verfahren 2A.3/2005 und 2P.7/2005 werden vereinigt.

2.

Das Gesuch um Revision des Urteils 2A.181/2002 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

3.

Das Gesuch um Revision des Urteils 2P.233/2002 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

4.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.-- wird dem Rechtsvertreter Kurt Oehler auferlegt.

5.

Dieses Urteil wird dem Gesuchsteller, dem Kantonalen Steueramt Zürich, der Bundessteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 14. Februar 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: