Lexipedia

Entscheid

2A/357/2005

2A.357/2005 03.06.2005

3. Juni 2005Deutsch4 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Oberzolldirektion und der Eidgenössischen Zollrekurskommission schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 3. Juni 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber: