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Entscheid

2A/385/2005

2A.385/2005 22.06.2005

22. Juni 2005Deutsch6 min

Source bger.ch

Dispositiv

(im Verfahren nach Art. 143 Abs. 1 OG):

1.

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 600.-- wird der Gesuchstellerin auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und der Eidgenössischen Rekurskommission für medizinische Aus- und Weiterbildung sowie dem Eidgenössischen Departement des Innern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. Juni 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: