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Entscheid

2A/416/2006

2A.416/2006 07.08.2006

7. August 2006Deutsch8 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird teilweise gutgeheissen, und das Urteil des Einzelrichters für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 1. Juni 2006 wird insoweit aufgehoben, als festgestellt wird, die Anordnung der Ausschaffungshaft sei für eine Dauer von drei Monaten rechtmässig und angemessen.

2.

Der Beschwerdeführer ist unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

3.

Es werden keine Kosten erhoben.

4.

Der Kanton Basel-Landschaft hat den Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'000.-- zu entschädigen.

5.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Amt für Migration Basel-Landschaft und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Einzelrichter für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, sowie dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. August 2006

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: