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Entscheid

2A/428/2005

2A.428/2005 07.07.2005

7. Juli 2005Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 143 Abs. 1 OG:

1.

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird der Gesuchstellerin auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird der Gesuchstellerin, dem Migrationsamt und dem Rekursgericht im Ausländerrecht des Kantons Aargau sowie dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Juli 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

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