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Entscheid

2A/57/2007

2A.57/2007 29.01.2007

29. Januar 2007Deutsch4 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Amt für öffentliche Sicherheit, Ausländerfragen, sowie dem Haftgericht des Kantons Solothurn und dem Bundesamt für Migration - zusammen mit einem Doppel der Beschwerdeschrift vom 25. Januar 2007 - schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. Januar 2007

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: