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Entscheid

2A/622/2006

2A.622/2006 24.10.2006

24. Oktober 2006Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verfahren 2A.622/2006 und 2A.623/2006 werden vereinigt.

2.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerden werden abgewiesen.

3.

Die Gerichtsgebühr von insgesamt Fr. 1'500.-- wird den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, der Steuerverwaltung, der Steuerrekurskommission und dem Verwaltungsgericht (Verwaltungsrechtliche Abteilung) des Kantons Bern sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 24. Oktober 2006

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: