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Entscheid

2A/644/2005

2A.644/2005 12.12.2005

12. Dezember 2005Deutsch4 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verfahren 2A.644/2005 und 2A.645/2005 werden vereinigt.

2.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerden werden abgewiesen.

3.

Die Gerichtsgebühr von insgesamt Fr. 400.-- wird den Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird den Beschwerdeführerinnen, der Billag AG, Schweizerische Inkassostelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren, dem Bundesamt für Kommunikation und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 12. Dezember 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: