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Entscheid

2A/697/2006

2A.697/2006 04.12.2006

4. Dezember 2006Deutsch9 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Fremdenpolizei und dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz sowie dem Bundesamt für Migration und (zur Information) Z.________ schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 4. Dezember 2006

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: