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Entscheid

2A/739/2004

2A.739/2004 04.02.2005

4. Februar 2005Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Das Fristwiederherstellungsgesuch wird abgewiesen.

2.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

3.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 700.-- wird der Beschwerdeführerin auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Polizei- und Militärdirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern sowie dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 4. Februar 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: