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Entscheid

2A/750/2005

2A.750/2005 10.01.2006

10. Januar 2006Deutsch3 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerden werden abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Steuerverwaltung und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Januar 2006

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: