Lexipedia

Entscheid

2A/750/2006

2A.750/2006 15.12.2006

15. Dezember 2006Deutsch4 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird teilweise gutgeheissen, und es wird Ziff. 1 des Entscheids des Einzelrichters für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 10. November 2006 dahin abgeändert, dass die Haft bis zum 7. statt bis zum 10. Februar 2007 genehmigt wird; im Übrigen wird die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Amt für Migration Basel-Landschaft und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Einzelrichter für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, sowie dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. Dezember 2006

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: