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Entscheid

2A/776/2006

2A.776/2006 05.01.2007

5. Januar 2007Deutsch3 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Amt für Ausländerfragen des Kantons Appenzell A.Rh. und dem Verwaltungsgericht von Appenzell Ausserrhoden, Einzelrichter, sowie dem Bundesamt für Migration - zusammen mit einem Doppel der Beschwerdeschrift vom 20. Dezember 2006 - schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 5. Januar 2007

Im Namen der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: