Lexipedia

Entscheid

2A/78/2005

2A.78/2005 10.02.2005

10. Februar 2005Deutsch4 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien, der Eidgenössischen Beschwerdekommission der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und dem Bundesamt für Sozialversicherung schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Februar 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: