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Entscheid

2C_136/2007

4. Mai 2007Deutsch4 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 109 BGG:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Migrationsamt des Kantons Zürich und dem Haftrichter am Bezirksgericht Zürich sowie dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 4. Mai 2007

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: