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Entscheid

2C/2/2005

2C.2/2005 08.12.2005

8. Dezember 2005Deutsch7 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Das Revisionsgesuch bzw. die Klage wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.-- wird der Gesuchstellerin auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird der Gesuchstellerin und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Dezember 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: