Lexipedia

Entscheid

2C_252/2017

27. November 2017Deutsch2 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wird gutgeheissen

2.1

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

2.2

Rechtsanwältin Inge Mokry wird dem Beschwerdeführer als unentgeltliche Rechtsbeiständin beigegeben und mit Fr. 2'000.- aus der Gerichtskasse entschädigt.

3.

Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 1. Abteilung, und dem Staatssekretariat für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 27. November 2017

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Haag

Die Gerichtsschreiberin: Straub

2C_252/2017 | Lexipedia