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Entscheid

2C_601/2017

5. Juli 2017Deutsch4 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern (Verwaltungsrechtliche Abteilung, Einzelrichter) schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 5. Juli 2017

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Aubry Girardin

Der Gerichtsschreiber: Klopfenstein