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Entscheid

2P/340/2004

2P.340/2004 20.01.2005

20. Januar 2005Deutsch8 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die staatsrechtliche Beschwerde wird hinsichtlich der direkten Bundessteuer als Verwaltungsgerichtsbeschwerde entgegengenommen und abgewiesen. Im Übrigen wird die staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Kantonalen Steuerkommission Schwyz, der Verwaltung für die direkte Bundessteuer des Kantons Schwyz, dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 20. Januar 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

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