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Entscheid

2P/37/2007

2P.37/2007 21.05.2007

21. Mai 2007Deutsch6 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verfahren 2P.304/2006 und 2P.37/2007 werden vereinigt.

2.

Auf die staatsrechtliche Beschwerde 2P.304/2006 wird nicht eingetreten.

3.

Die staatsrechtliche Beschwerde 2P.37/2007 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

4.

Die Gerichtsgebühr von insgesamt Fr. 3'000.-- wird der Beschwerdeführerin auferlegt.

5.

Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Schulrat der Stadt X.________, dem Erziehungsdepartement und dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 21. Mai 2007

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: