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Entscheid

2P/51/2006

2P.51/2006 20.03.2006

20. März 2006Deutsch7 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 36a OG:

1.

Die Verfahren 2A.88/2006 und 2P.51/2006 werden vereinigt.

2.

2.1 Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.2 Die staatsrechtliche Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

3.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Amt für Bevölkerung und Migration sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg und dem Bundesamt für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 20. März 2006

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: