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Entscheid

2P/6/2005

2P.6/2005 14.02.2005

14. Februar 2005Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

im Verfahren nach Art. 143 Abs. 1 OG:

1.

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird dem Rechtsvertreter Kurt Oehler auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Gesuchstellern, dem Kantonalen Steueramt Zürich und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 14. Februar 2005

Im Namen der II. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: