Lexipedia

Entscheid

4A_244/2014

28. April 2014Deutsch2 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Das Gesuch um Ergänzung der Beschwerdebegründung wird abgewiesen.

2.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

3.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

4.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 28. April 2014

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Huguenin