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Entscheid

4A_252/2018

29. Juni 2018Deutsch2 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Das Verfahren 4A_252/2018 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Handelsgericht des Kantons Zürich und der E.________ GmbH schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. Juni 2018

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Kiss

Der Gerichtsschreiber: Widmer