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Entscheid

4A_336/2021

23. August 2021Deutsch2 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Das Verfahren 4A_336/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 5'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Schiedsgericht mit Sitz in Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. August 2021

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied : Kiss

Der Gerichtsschreiber: Widmer