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Entscheid

4C/244/2005

4C.244/2005 07.10.2005

7. Oktober 2005Deutsch6 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Das Wiederherstellungsgesuch wird abgewiesen.

2.

Auf die Berufung wird nicht eingetreten.

3.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.-- wird den Klägern auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Oktober 2005

Im Namen der I. Zivilabteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

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