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Entscheid

4C/267/2005

4C.267/2005 10.10.2005

10. Oktober 2005Deutsch6 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Das Erläuterungsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Obergericht des Kantons Zürich und den Gesuchsgegnern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Oktober 2005

Im Namen der I. Zivilabteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

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