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Entscheid

4C/279/2006

4C.279/2006 23.10.2006

23. Oktober 2006Deutsch9 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Berufung wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 10'000.-- wird der Beklagten auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht des Kantons Schwyz, Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. Oktober 2006

Im Namen der I. Zivilabteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: