Lexipedia

Entscheid

4C/407/2006

4C.407/2006 22.01.2007

22. Januar 2007Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Berufung wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Der Kläger hat den Beklagten für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'500.- zu entschädigen.

4.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Appellationshof, 1. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. Januar 2007

Im Namen der I. Zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: